Rechtsnews Seite 4 von 7
Wann steht eine Schmerzengeldrente zu? OGH 15. 3. 2012, 6 Ob 12/12a)
Wann steht eine Schmerzengeldrente zu? (OGH 15. 3. 2012, 6 Ob 12/12a)
Neben einem Kapitalbetrag seht nach ständiger Rechtsprechung des OGH eine Schmerzengeldrente nur in Ausnahmefällen bei dauernden, äußerst schweren Körperverletzungen mit besonders schwerwiegenden Dauerfolgen zu. Die Abweisung des Schmerzengeldrentenbegehrens durch den OGH war daher die Folge.
Wenn der Bauführer noch nicht an den Bauherrn übergeben hat, gilt er als Besitzer (OGH 13. 9. 2012, 6 Ob 90/12x)
Wenn der Bauführer noch nicht an den Bauherrn übergeben hat, gilt er als Besitzer (OGH 13. 9. 2012, 6 Ob 90/12x)
Das Höchtsgericht stellte fest, dass der Bauführer solange als Besitzer iSd § 1319 ABGB zu betrachten ist, solange er das Werk noch nicht an den Bauherrn übergeben hat.
Die gegenständlich Entscheidung wird damit begründet, dass schlussendlich auch der Bauführer als Besitzer derjenige ist, der in der Lage war, durch die erforderlichen Vorkehrungen die Gefahr rechtzeitig abzuwenden. Hiezu war er auch durch eine Beziehung zum Bauwerk verpflichtet und hat für die nachteiligen Folgen einzustehen.
Unbegründete Auflösung Handelsvertretervertrag (OGH 23. 2. 2009 8 Ob A 61/08s)
Unbegründete Auflösung eines Handelsvertretervertrages (OGH 23. 2. 2009 8 Ob A 61/08s) | Auflösung Handelsvertretervertrag
Wie der OGH in der angeführten Entscheidung festgestellt hat, sind die arbeitsrechtlichen Grundsätze über ein Mitverschulden an einer unberechtigten vorzeiten Auflösung des Vertrages auch im Handelsvertreterrecht anzuwenden. Ein Mitverschuldenseinwand kann bei ungerechtfertigter vorzeitiger Auflösung nur dort zur Anwendung gelangen, wo der Erklärungsempfänger ein Verhalten gesetzt hat, das unabhängig von dem für die vorzeitige Auflösung nicht ausreichendem Verhalten für die Auflösung kausal war.
Haftet ein Achtjähriger für Auffahrunfall auf einer Rodelbahn? (OGH 24. 4. 2013 9 Ob 49/12i)
Haftet ein Achtjähriger für Auffahrunfall auf einer Rodelbahn? (OGH 24. 4. 2013 9 Ob 49/12i)
Im gegenständlichem Fall hat sich auf einer Sommerrodelbahn im Zielbereich ein Rückstau gebildet. Ein Achtjähriger bremste nicht ausreichend. Der minderjährige Rodler fuhr deshalb der vor ihm fahrenden Rodlerin auf. Diese Rodlerin wurde schwer verletzt.
In einem Vorprozess wurde die Rodelbahnbetreiberin und die Eltern des Achtjährigen auf Schadenersatz geklagt. Den Eltern gegenüber wurde die Klage abgewiesen, weil ihnen keine Verletzung von Aufsichtspflichten vorzuwerfen war. Die Rodelbahnbetreiberin wurde verpflichtet, der Rodlerin rund 23.000 EUR zu zahlen, weil sie einen Bediensteten abstellen hätte müssen, um im Bereich des Zielhäuschens die Strecke zu beobachten. Die Haftpflichtversicherung der Rodelbahnbetreiberin bezahlte der Rodlerin den Schaden.
Republik Österreich haftet für Studienverzögerungen
Republik Österreich haftet für Studienverzögerungen (OGH 11. 4. 2013 1 Ob 251/12m)
Sensationelles Urteil des OGH: Wenn für bestimmte Lehrveranstaltungen die Teilnehmerzahl beschränkt ist, so sind von der Universität ausreichend Parallellehrveranstaltungen anzubieten, ansonsten eine Haftung zu bejahen ist. Die Republik ist verpflichtet, den Universitäten jene Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie benötigen, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen.
Der Kläger studierte Medizin an einer österreichischen Universität und konnte sein Studium aufgrund der Nichtzulassung zu bestimmten Lehrveranstaltungsmodule nicht schon vor den Sommerferien, sondern erst im Herbst abschließen. Er begehrte die Feststellung der Haftung der Republik Österreich für alle daraus resultierenden künftigen Schäden und wurde in den Vorinstanzen abgewiesen.
Konsumenten dürfen schweigen
Konsumenten dürfen schweigen (OGH 11. 4. 2013 1 Ob 210/12g)
Der Oberste Gerichtshof stärkt wiederum die Rechte der Konsumenten und stellt fest, dass eine Bank in ihren AGB nicht vereinbaren darf, dass sie Entgelte und Leistungen unbegrenzt ändern kann, wenn der Konsument nicht binnen einer bestimmten Frist widerspricht.
Die maßgeblichen AGB enthielten eine Klausel, nach welcher Änderungen der Entgelte und des Leistungsumfangs zwei Monate nach Verständigung des Kunden über die vom Kreditinstitut gewünschte Änderung wirksam werden, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden einlangt.
Gerichtsstandvereinbarung in der Fußzeile ausreichend?
Gerichtsstandvereinbarung in der Fußzeile ausreichend? (OGH 24. 4. 2013 9 Ob 25/13m)
Der Oberste Gerichtshof hat bereits zu 7 Ob 320/00k ausgesprochen (Art 23 Abs 1 lit a EuGVVO), dass keine gültige Gerichtsstandsvereinbarung vorliegt, wenn sich die Wortfolge „"Gerichtsstand: xyz" nicht im Vertragstext selbst, sondern in der letzten Fußzeile der ersten Seite (unterhalb des Vertragstextes auf dieser Seite befindet) vorhanden ist. Im Umfeld der Fußzeilen ist daher ein Anbot auf Abschluss einer Gerichtsstandsvereinbarung versteckt, welches dort nicht zu erwarten ist und das in dieser Form im geschäftlichen Verkehr unüblich ist.
Entscheidung zum Unfallversicherungsschutz einer Arbeitnehmerin
Entscheidung zum Unfallversicherungsschutz einer Arbeitnehmerin (OGH 19. 3. 2013 10 ObS 169/12v)
Wie der OGH in seiner angeführten Entscheidung feststellt, ist ein zwölf Kilometer von der Arbeitsstätte entfernter Supermarkt kein in der Nähe der Arbeitsstätte gelegener Ort. Die Klage der Arbeitnehmerin auf Gewährung einer Versehrtenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung blieb daher erfolglos.