Kann eine einstweilige Verfügung nach § 382e EO gegen eine zurechnungsunfähige Person erlassen werden? (OGH, 7 Ob 232/16t, 25.01.2017)
In der gegenständlichen Entscheidung führt der Obersten Gerichtshof (OGH) aus, dass für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Delikts-, Handlungs- und Einwilligungsfähigkeit unbeachtlich sind.
Konkret geht es um die Anwendung des § 382e EO, wonach das Gericht einer Person, die einer anderen Person durch einen körperlichen Angriff, eine Drohung mit einem solchen oder ein die psychische Gesundheit erheblich beeinträchtigendes Verhalten das weitere Zusammentreffen unzumutbar macht, auf deren Antrag:
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Baustellenunfälle: Gibt es eine Haftungsbefreiung des Bauherrn, wenn dieser einen Baustellenkoordinator bestellt? (OGH 1 Ob 174/16V, 10.02.2017)
Im gegenständlichen Fall verletzte sich ein selbstständiger Unternehmer im Rahmen seiner Tätigkeit (Betonbohrarbeiten) auf einer Baustelle. Der Unfall passierte aufgrund einer nicht ausreichend abgesicherten Gefahrenquelle. Vor dem Unfallereignis hatte der Bauherr einen Baustellenkoordinator bestellt, der insbesondere für die Sicherheit auf der Baustelle sorgen hätte sollen.
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