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Rechtsanwalt Innsbruck - Law Experts Rechtsanwälte Standort Innsbruck
Mag. Stefan Gamsjäger | Dr. Hannes Wiesflecker

Ihre besondere Rechtsanwaltskanzlei in Innsbruck: Wir bieten maßgeschneiderte Beratung

Law Experts Rechtsanwälte als Ihre Rechtsanwälte in Innsbruck sind anders. Wir betreuen Sie individuell, persönlich und exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Das garantieren wir Ihnen mit unseren 5-Law-Experts-Garantien.

Law Experts Rechtsanwälte in Innsbruck beraten und unterstützen Sie im Team. Wir bieten Ihnen umfassendes Fachwissen und eine konsequente Spezialisierung unserer Anwälte in Innsbruck, Mag. Gamsjäger und Dr. Wiesflecker.

 

Kanzleisitz Innsbruck - Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten:

Law Experts Rechtsanwälte Innsbruck stehen Ihnen am Kanzleisitz der Rechtsanwaltskanzlei in Innsbruck nach vorhergehender Terminvereinbarung via Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter +43(512)586 586 jederzeit für Rechtsberatung zur Verfügung.

 

Kanzleiadresse und Postanschrift Innsbruck:

Rechtsanwalt Mag. Stefan Gamsjäger | Rechtsanwalt Dr. Hannes Wiesflecker
Burggraben 6
A-6020 Innsbruck
 

Kontaktdaten:

Telefon:
Fax:
+43 512 586 586-50
Email:
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Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
   
 

Gerne beraten wir Sie umfassend und kompetent! Kontaktieren Sie uns unverbindlich und klicken Sie Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an die Rechtsanwaltskanzlei Law Experts in Innsbruck zu schreiben oder rufen Sie +43(512)586 586.

 

 

 

 

Mitglied von: Die österreichischen Rechtsanwälte, ÖGEBAU, Corporate INTL, GLOBAL LAW EXPERTS, LEGAL 500

 

Rechtsanwalt Mag. Stefan Gamsjäger, UID-Nr. ATU61718813, Rechtsanwalt Dr. Hannes Wiesflecker, UID-Nr. ATU61125017

Rechtsanwälte in Kooperation (Regiegemeinschaft). Die Vertretung erfolgt durch den beauftragten Rechtsanwalt. Die Herausgeber sind Mitglieder der Tiroler Rechtsanwaltskammer, Innsbruck, Österreich, und unterliegen der Aufsicht dieser Kammer.

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Die angeführten Rechtsanwälte sind in Kooperation (Regiegemeinschaft) tätig und erfolgt die Vertretung ausschließlich durch den beauftragten Rechtsanwalt. Der jeweils beauftragte Rechtsanwalt ist berechtigt, die Honorarabrechnung nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG), der AHK, des NTG und des ABGB frei wählbar vorzunehmen (tarifliche Abrechnung). Sollte durch die tarifliche Abrechnung nicht wenigstens das gemäß einer Abrechnung nach Zeitaufwand zu verrechnende Honorar abgedeckt sein, so ist der Rechtsanwalt berechtigt, seine Leistungen anstatt der tariflichen Abrechnung nach Zeitaufwand mit dem vereinbarten Stundensatz zuzüglich Spesen und Barauslagen zu verrechnen (Abrechnungseinheiten je Einzelleistung: zuerst: angefangene 5 Minuten, danach: angefangene 15 Minuten). Eine einmal gewählte Abrechnungsart bindet ihn nicht. Weitere Informationen zur Honorarabrechnung eines österreichischen Rechtsanwaltes können Sie auch in der Broschüre des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages "Mein Recht ist kostbar. Was Sie über das Honorar des Rechtsanwalts wissen sollten." finden. In Bezug auf die Abrechnung der erbrachten Rechtsdienstleistungen unserer Kanzlei dürfen wir ansonsten auf die ausführlichen Informationsseiten unserer Rechtsanwaltskanzlei wie folgt verweisen, welche einerseits die Abrechnung nach Rechtsanwaltstarifgesetz und nach Stundensatz ausführlich erklären und andererseits auch den Kostenersatz in einem Gerichtsverfahren anhand von Berechnungsbeispielen erörtern:

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anwaltskosten-berechnungsbeispiele.law-experts.at