Rechtsnews
Baustellenunfälle: Gibt es eine Haftungsbefreiung des Bauherrn, wenn dieser einen Baustellenkoordinator bestellt? (OGH 1 Ob 174/16V, 10.02.2017)
Baustellenunfälle: Gibt es eine Haftungsbefreiung des Bauherrn, wenn dieser einen Baustellenkoordinator bestellt? (OGH 1 Ob 174/16V, 10.02.2017)
Im gegenständlichen Fall verletzte sich ein selbstständiger Unternehmer im Rahmen seiner Tätigkeit (Betonbohrarbeiten) auf einer Baustelle. Der Unfall passierte aufgrund einer nicht ausreichend abgesicherten Gefahrenquelle. Vor dem Unfallereignis hatte der Bauherr einen Baustellenkoordinator bestellt, der insbesondere für die Sicherheit auf der Baustelle sorgen hätte sollen.
Der Frachtführer im Transportrecht: Transport nur mit Planenfahrzeug - Wer haftet? (OGH 9. 11. 2016, 7 Ob 159/16g)
Der Frachtführer: Transport nur mit Planenfahrzeug - Wer haftet? (OGH 9. 11. 2016, 7 Ob 159/16g)
Im vorliegenden Fall wurde keine Vereinbarung über die Beschaffenheit des Transportfahrzeugs getroffen und daher ein mit Planen gedecktes Fahrzeug verwendet. Da ein Planenfahrzeug allerdings nicht dicht ist wäre eine besondere Verpackung mit einer Folienhaube oder Wickelfolie für den Transport der hoch feuchtigkeitsempfindlichen und korrosionsanfälligen Lenkgetriebe erforderlich gewesen, für die mangels anders lautender Vereinbarung der Absender zu sorgen gehabt hätte.
Liquidation - Ausgleichsanspruch nach EVHGB (OGH 29. 11. 2016, 6 Ob 157/16f)
Liquidation - Ausgleichsanspruch nach EVHGB (OGH 29. 11. 2016, 6 Ob 157/16f)
Das nach Berichtigung der Schulden verbleibende Vermögen der Gesellschaft ist von den Liquidatoren unter den Gesellschaftern nach dem Verhältnis der Kapitalanteile zu verteilen, wie sie sich aufgrund der Schlussbilanz ergeben. Reicht das Gesellschaftsvermögen zur Deckung der Gesellschaftsschulden und der Kapitalanteile der Gesellschafter nicht aus, so haben die Gesellschafter gem Art 7 Nr 19 EVHGB für den Fehlbetrag nach dem Verhältnis aufzukommen, nach dem sie den Verlust zu tragen haben.
Über die Anwendbarkeit des KSchG (OGH 27.06.2013, 1 Ob 14/13k)
Über die Anwendbarkeit des KSchG (Konsumentenschutzgesetz) (OGH 27.06.2013, 1 Ob 14/13k)
Grundsätzlich obliegt es demjenigen, der den Schutz der Bestimmungen des KSchG für sich beansprucht, die Voraussetzungen für dessen Anwendung zu behaupten und nachzuweisen. Zudem hat derjenige zu erklären, dass er die Bestimmungen des I. Hauptstück auf ein von ihm abgeschlossenes Rechtsgeschäft angewendet haben möchte (RIS-Justiz RS0065220; RS0065264). Jedoch gilt der Grundsatz, dass die Voraussetzungen für eine Anwendbarkeit des KSchG zu behaupten sind, nur dann uneingeschränkt, wenn sich die Eigenschaft als Verbraucher nicht ohnedies ganz klar aus den Umständen ergibt (6 Ob 35/00s).
Zugaben als aggressive oder sonst unlautere Geschäftspraktik? ( OGH 18.06.2013, 4 Ob 100/13 d)
Zugaben als aggressive oder sonst unlautere Geschäftspraktik? (OGH 18.06.2013, 4 Ob 100/13 d)
Zum Verständnis vorab: Durch die Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, welches 2007 in Kraft getreten ist, wurde eine „schwarze Liste“ eingeführt. Diese enthält zahlreiche Verbote irreführender oder aggressiver Verhaltensweisen, die auf jeden Fall eine Rechtsverletzung begründen. Viele der genannten Methoden wurden auch schon bisher nach der Rechtsprechung des OGH als unzulässig ausgesprochen. Die schwarze Liste ermöglicht Betroffenen eine leichtere Nachvollziehbarkeit der Verbote.[1] Die schwarze Liste befindet sich im Anhang des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. § 9a UWG enthielt eine eigene Bestimmung in welchen Fällen jemand wegen unentgeltlicher Zugaben auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann. Dieser Paragraph wurde mit dem Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012 aufgehoben.
Zur Anmaßung einer Dienstbarkeit
Zur Anmaßung einer Dienstbarkeit (OGH 16.07.2013, 5 Ob 253/12k)
Klägerin und Beklagte sind Eigentümerinnen zweier benachbarter Liegenschaften. Auf dem klägerischen Grundstück wurde von der Gemeinde ein Weg errichtet. Dies tat die Gemeinde aufgrund zweier zuvor, einerseits mit der Klägerin und andererseits mit der Beklagten, geschlossenen Verträge. Die Klägerin berechtigte durch die vertragliche Vereinbarung die Gemeinde zur Errichtung einer Zufahrt für das Grundstück der Beklagten auf Gemeindekosten.
Absetzbarkeit eines im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers (VwGH 25.07.2013, 2011/15/0104)
Absetzbarkeit eines im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers (VwGH 25.07.2013, 2011/15/0104)
Im Rahmen der Arbeiterveranlagung wurden von einem aufgrund einer langjährigen Krebserkrankung körperlich behinderten Journalisten, der in den Jahren 2006 bis 2008 als Kommunikationsleiter einer AG nichtselbständig tätig war, Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer geltend gemacht. Diese Aufwendungen wurden weder vom Finanzamt noch vom UFS berücksichtigt, welche davon ausgingen, dass das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der vom Journalisten ausgeübten Tätigkeit als Kommunikationsleiter der AG bilde und überdies auch nicht notwendig sei, weil ihm ohnehin ein Arbeitsplatz bei der AG zur Verfügung stehe.
Laut § 20 Abs 1 Z 2 lit. d EStG dürfen Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung grundsätzlich nicht bei den einzelnen Einkünften abgezogen werden. Bildet das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer jedoch den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben abziehbar.
Wann liegt ein offenkundiger Mangel vor? (OGH 27.06.2013, 1 Ob 14/13k)
Wann liegt ein offenkundiger Mangel vor? (OGH 27.06.2013, 1 Ob 14/13k)
Die Kläger erwarben von der beklagten Partei eine Liegenschaft, auf der sich ein Einfamilienhaus befindet. Im Vertrag wurde ausdrücklich festgehalten, dass den kaufenden Parteien bekannt ist, dass im Kellergeschoss Durchfeuchtungen des Mauerwerks vorhanden sind. Die Kläger begehrten von der Beklagten die für die Sanierung der Feuchtigkeitsisolierung notwendigen Kosten. Dagegen wendete die beklagte Partei ein, dass die Durchfeuchtung der Kellerwände bei bloßem Augenschein offenkundig gewesen sei und zudem mit den Klägern besprochen wurden. Die Kläger brachten dagegen vor, dass sich die von ihnen akzeptierte Mangelhaftigkeit nur auf die Durchfeuchtung selbst erstrecke, nicht aber auch auf die fehlerhafte Isolierung als deren Ursache. Das Erstgericht gab ihrer Klage statt. Das Berufungsgericht wies das Klagebegehren ab. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Abweisung der Klage.
- Wegehalterhaftung oder Haftung ex contractu bei Mountainbike-Strecke? (OGH 17.7.2013, 3 Ob 132/13b)
- Prozessuale Handlungsfähigkeit und Wirksamkeit der Zustellung (VwGH 14.12.2012, 2011/02/0053)
- Absetzbarkeit eines im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers
- Haftung der Bank für mangelnde Aufklärung über Risiken beim Fremdwährungskredit (OGH 05.04.2013, 8 Ob 66/12g)