Rechtsnews Seite 3 von 7
Wann liegt ein Arbeitsverhältnis vor? (OGH 27. 6. 2013, 8 Ob A 40/13k)
Wann liegt ein Arbeitsverhältnis vor? (OGH 27. 6. 2013, 8 Ob A 40/13k)
Die Klägerin behauptete vor dem OGH, dass das zugrunde liegende Vertragsverhältnis entgegen der Ansicht der Vorinstanzen doch als echtes Arbeitsverhältnis zu qualifizieren sei. Wesentlich für das Vorliegen eines Arbeitsvertrags ist eine weitgehende Ausschaltung der Bestimmungsfreiheit des Arbeitnehmers; dies hinsichtlich Arbeitsort, Arbeitszeit und arbeitsbezogenem Verhalten. Bei der Beurteilung ist anhand einer Gesamtbetrachtung zu prüfen, ob die Merkmale der persönlichen Abhängigkeit ihrem Gewicht und ihrer Bedeutung nach überwiegen.
Die Klägerin musste nicht zu einer bestimmten Zeit in der Rechtsanwaltskanzlei des Beklagten anwesend sein. Weiters hat die Klägerin die Übernahme bestimmter Buchhaltungsarbeiten abgelehnt und die Durchführung bestimmter Verbuchungen verweigert. Die Festlegung ihrer Urlaubszeiten war nicht von der Zustimmung des Beklagten abhängig. Die Klägerin hätte auch für andere Auftraggeber Tätigkeiten verrichten können.
Unleidliches Verhalten nach § 30 Abs 2 Z 3 MRG (OGH 6. 6. 2013, 6 Ob 87/13g)
Unleidliches Verhalten nach § 30 Abs 2 Z 3 MRG (OGH 6. 6. 2013, 6 Ob 87/13g)
Massiver körperlicher Angriff auf eine andere Mieterin, das mehrmalige bewusste provokative Arretieren von Türen in der kalten Jahreszeit, Ausschütteln der Mistschaufel und Teppichklopfen in einer Art und Weise, dass andere Mieter beschmutzt werden, wiederholte unflätige Beschimpfungen anderer Hausbewohner. Wie ist dies zu beurteilen? Eine Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens setzt eine Störung des friedlichen Zusammenlebens voraus, die durch längere Zeit fortgesetzt wird oder sich in häufigen Wiederholungen äußert und überdies nach ihrer Art das bei den besonderen Verhältnissen des einzelnen Falles erfahrungsgemäß geduldete Ausmaß übersteigt.
Wirkt eine zwischen Werkbesteller und Generalunternehmer vereinbarte Freizeichnungsklausel auch für Subunternehmer? (OGH 25. 6. 2013, 9 Ob 41/13i)
Wirkt eine zwischen Werkbesteller und Generalunternehmer vereinbarte Freizeichnungsklausel auch für Subunternehmer? (OGH 25. 6. 2013, 9 Ob 41/13i)
Die Werkbestellerin beauftragte die M GmbH als Generalunternehmerin und Projektleiterin mit der Durchführung der Heizungs-, Gas-, Gülle-, Elektro- und Drucklufttechnik sowie der Entschwefelung ihrer Biogasanlage. Die Generalunternehmerin nahm den Auftrag mit einer Haftungsfreistellungsklausel an.
Der Beklagte führte als Subunternehmer einen Teil der Arbeiten durch. Aufgrund unzureichender Gasmessungen entzündete sich ein Gas-Luft-Gemisch und verursachte den eingeklagten Schaden, der von der Klägerin als Versicherin der Werkbestellerin ersetzt wurde. Der zunächst gegen die Werkbestellerin geführte Klage wurde in einem Vorprozess aufgrund des Haftungsausschlusses abgewiesen.
Wie weit geht die Aufklärungspflicht der Kreditinstitute dem Anleger gegenüber? (OGH 8. 5. 2013, 6 Ob 50/13s)
Wie weit geht die Aufklärungspflicht der Kreditinstitute dem Anleger gegenüber? (OGH 8. 5. 2013, 6 Ob 50/13s)
Im Jahre 2006 erwarb der Kläger ein Zertifikat der Lehman-Gruppe, wobei eine niederländische Gesellschaft der Gruppe als Emittentin und die Muttergesellschaft als Garantin fungierten. Bereits in mehreren Entscheidungen hat sich der OGH mit Finanzprodukten der Lehman-Gruppe (u.a. "Dragon FX Garant") und mit den diese Produkte bewerbenden Broschüren zu beschäftigen.
Die Insolvenz der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers samt der mit ihr verbundenen Unternehmen im September 2008 war auch für Fachkreise überraschend. Unter diesen Umständen war die in der Werbebroschüre in Form des Ratings enthaltene Information über die Bonität der Emittentin ausreichend und es bedurfte keiner darüber hinausgehenden Aufklärung über das allgemeine Bonitätsrisiko.
Welches sind die Sorgfaltspflichten eines Bauherren? (OGH 26. 4. 2011, 8 Ob 40/10f)
Welches sind die Sorgfaltspflichten eines Bauherren? (OGH 26. 4. 2011, 8 Ob 40/10f)
Der Beklagte war Häuslbauer und beauftragte verschiedene Werkunternehmer, Arbeiten an seinem Einfamilienwohnhaus durchzuführen. Die klagende Partei war mit der Herstellung, Lieferung und Montage der Fenster beauftragt und nützte das bereits bestehende Baugerüst für die Außenmontage der Fenster. Er stürzte ca 4 m in die Tiefe und verletzte sich schwer. Er klagte den Bauherren wegen der mangelhaften Sicherheit des Gerüstes auf Schadenersatz. Die Quintessenz des OGH: Der Bauherr haftet dann nicht für die Sicherheit des Gerüstes, wenn er es dem Werkunternehmer weder zur Verfügung gestellt hat noch zur Verfügung stellen musste. Der Beklagte hat daher das von einem anderen Unternehmen errichtete Gerüst nicht dem Kläger "zur Verfügung gestellt".
Wann liegt ein Behandlungsfehler vor? Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht (OGH 29. 4. 2013, 8 Ob 133/12k)
Wann liegt ein Behandlungsfehler vor? Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht (OGH 29. 4. 2013, 8 Ob 133/12k)
Im gegenständlichen Fall begehrte die Klägerin vom beklagten Krankenhausträger Schadenersatz für schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen nach einer am 12. 3. 2002 durchgeführten Hämorrhoidenoperation. Das Klagebegehren blieb - mit Ausnahme eines im ersten Rechtsgang zuerkannten Teilbetrags von 750 EUR - in beiden Vorinstanzen erfolglos. Der OGH stellte fest, dass der Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht eine Frage des Einzelfalls ist. Der Arzt muss nicht auf alle überhaupt denkbaren Folgen der Behandlung hinweisen. Über Risiken wie atypische, außergewöhnliche Heilungsverläufe und mögliche schicksalhafte Krankheitsfolgen muss nicht aufgeklärt werden. Die Beweislast für die Kausalität trifft auch im Arzthaftungsrecht grundsätzlich den Kläger; steht ein Behandlungsfehler fest und wurde die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts durch diesen Fehler nicht unwesentlich erhöht, dann obliegt es dem Beklagten zu beweisen, dass die ihm unterlaufene Sorgfaltswidrigkeit mit größter Wahrscheinlichkeit nicht kausal für den Schaden des Patienten war.
Wann kann ein Baurechtsvertrag aufgekündigt werden? (OGH 17. 12. 2012, 5 Ob 122/12w)
Wann kann ein Baurechtsvertrag aufgekündigt werden? (OGH 17. 12. 2012, 5 Ob 122/12w)
Außer Zweifel steht, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine vorzeitige Kündbarkeit eines Baurechtsvertrags zulässig ist. Dies entspricht der Lehre und Rechtssprechung: Dauerrechtsverhältnisse sind bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung für den Rechtsgeber - auch ohne diesbezügliche Vereinbarung - aus wichtigem Grund auflösbar. Der Beklagte hatte ein Baurecht auf die Dauer von 45 Jahren für einen Reitbetrieb. Er weitete den Betrieb in unzulässiger Weise aus und befanden sich zuviele Tiere im Betrieb, bauliche Erweiterungen waren baubehördlich nicht genehmigt.
Ist das Entgelt für Konsumationen und Zimmermiete in einem Bordell von der Bordellbetreiberin einklagbar? (OGH 13. 9. 2012, 6 Ob 124/12x)
Ist das Entgelt für Konsumationen und Zimmermiete in einem Bordell von der Bordellbetreiberin einklagbar? (OGH 13. 9. 2012, 6 Ob 124/12x)
Mit der behaupteten Konsumation von 31 Flaschen Champagner war der Beklagte durchaus gut bedient. Er besuchte einen Nobel-Nachtclub und lud dort einen Freund und einige Prostituerte zu einer "Champagnerparty" ein. Der Beklagte und sein Freund verbrachten auch einige Stunden in je einem Zimmer im Nachtklub. Nach dieser Party begehrte die Klägerin, welche die Betreiberin des Nachtclubs ist, vom Beklagten die Bezahlung des konsumierten Champagners und der Zimmermiete iHv insgesamt 10.000 EUR.
- Sturz in den Aufzugsschacht, Wer haftet? (OGH 18. 5. 2011, 7 Ob 26/11s)
- Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch im Falle einer mangelhaften Absicherung einer Baugrube (OGH 24. 8. 2011, 3 Ob 95/11h)
- Wann steht eine Schmerzengeldrente zu? OGH 15. 3. 2012, 6 Ob 12/12a)
- Wenn der Bauführer noch nicht an den Bauherrn übergeben hat, gilt er als Besitzer (OGH 13. 9. 2012, 6 Ob 90/12x)