HolidayCheck mahnt Hotelbetreiber wegen angeblicher Fake-Bewertungen ab – Wie Sie sich jetzt schützen können
Die Bewertungsplattform HolidayCheck geht derzeit massiv gegen Hotelbetriebe vor, denen vorgeworfen wird, manipulierte Bewertungen veröffentlicht zu haben.
Unterstützt wird HolidayCheck dabei von der Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB, die österreichische Hoteliers wegen angeblicher Fake-Bewertungen abmahnt und hohe Strafen fordert.
In vielen Fällen wurden dabei Warnhinweise direkt im Profil der betroffenen Hotels eingeblendet.
Achtung Manipulationsverdacht! Es gibt Grund zu der Annahme, dass versucht wurde, gefälschte Bewertungen für dieses Hotel abzugeben oder Gästemeinungen unlauter zu beeinflussen. HolidayCheck arbeitet ständig an neuen Verfahren, um Fälschungen zu erkennen. Um Ihnen glaubwürdige Bewertungen zu bieten, kennzeichnen wir Hotels, bei denen Fake-Verdachtsfälle und unlautere Gästebeeinflussung aufgetreten sind. HolidayCheck geht dem Verdacht weiter nach und wird alles daran setzen, die Urheber ausfindig zu machen. Verdächtige Inhalte werden nicht veröffentlicht.“
Webseite HolidayCheck
Diese Warnhinweise sind öffentlich sichtbar, rot markiert und massiv rufschädigend. Sie erwecken den Eindruck, das Hotel handle unseriös, manipuliere Bewertungen und sei ständig zu überwachen – selbst wenn keine belastbaren Beweise für ein Fehlverhalten vorliegen.
Hotelbetreiber, die mit einem solchen Warnhinweis bei HolidayCheck konfrontiert werden, sollten unverzüglich rechtliche Schritte prüfen. Bereits durch die öffentliche Darstellung entsteht ein erheblicher Imageschaden, der gerichtlich überprüfbar ist und möglicherweise auch schadenersatzpflichtig macht.
Was Sie tun können bei Abmahnung HolidayCheck:
Lassen Sie den Warnhinweis auf rechtliche Zulässigkeit prüfen.
Lassen Sie sich anwaltlich gegen Abmahnungen vertreten – insbesondere, wenn keine belastbaren Beweise vorgelegt wurden.
Wehren Sie sich gegen rufschädigende und unbelegte Tatsachenbehauptungen.
Betroffene Betriebe können sich mit unserer Kanzlei in Bezug auf die allfällige Geltendmachung ihrer Forderungen und weitere Schritte unverbindlich in Verbindung setzen.
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