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Geldwäsche im österreichischen Strafrecht (§ 165 StGB)

Geldwäsche ist ein Begriff, den man oft in den Nachrichten hört, meist im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität, Terrorismusfinanzierung oder Korruption. Doch was genau verbirgt sich dahinter, und wie wird dieses Verbrechen in Österreich geahndet? Dieser Artikel soll Ihnen einen verständlichen Überblick über die Geldwäsche im österreichischen Strafrecht, insbesondere nach § 165 des Strafgesetzbuches (StGB), geben.

Was ist Geldwäsche?

Im Kern geht es bei der Geldwäsche darum, illegal erworbene Gelder oder Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, um deren kriminelle Herkunft zu verschleiern. Ziel ist es, dass das "schmutzige" Geld als "sauber" erscheint und somit von den Tätern ohne Verdacht genutzt werden kann. Es ist der Versuch, Spuren zu verwischen und die Früchte von Straftaten zu legitimieren.

Die rechtliche Grundlage: § 165 StGB

In Österreich ist die Geldwäsche im § 165 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Diese Bestimmung ist sehr umfassend und soll sicherstellen, dass niemand von den Erträgen krimineller Handlungen profitiert, ohne selbst zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Kurz gesagt, macht sich der Geldwäsche strafbar, wer:

  1. Vermögenswerte, die aus bestimmten Straftaten stammen,

  2. verheimlicht, deren Herkunft verschleiert oder deren Einziehung vereitelt.

Wichtig ist dabei, dass es sich um Vermögenswerte handeln muss, die aus einer Katalogtat stammen. Das sind schwere Straftaten wie etwa Betrug mit hohem Schaden, Drogenhandel, Korruption, organisierte Kriminalität oder Terrorismus. Man muss also nicht selbst die Vortat begangen haben, um sich der Geldwäsche schuldig zu machen.

Die drei Phasen der Geldwäsche

Obwohl die Geldwäsche in der Praxis sehr komplex sein kann, lassen sich typischerweise drei Phasen unterscheiden:

  1. Placement (Einspeisung): In dieser ersten Phase wird das illegal erworbene Geld in das Finanzsystem eingebracht. Dies kann durch Bareinzahlungen auf Konten, den Kauf von Luxusgütern oder die Investition in kleine Unternehmen geschehen, um den Ursprung zu verschleiern.

  2. Layering (Verschleierung/Schichtung): Hier geht es darum, die Spur des Geldes durch eine Vielzahl komplexer Transaktionen zu verwischen. Das Geld wird oft über verschiedene Konten, Länder und Finanzinstrumente bewegt, um die Verbindung zur ursprünglichen Straftat zu kappen. Beispiele sind Überweisungen zwischen Offshore-Konten, der Kauf und Verkauf von Wertpapieren oder Immobilien.

  3. Integration (Integration/Eingliederung): In der letzten Phase wird das "gewaschene" Geld wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Es erscheint nun als legitimes Einkommen und kann ohne Verdacht für Investitionen, den Kauf von Vermögenswerten oder den persönlichen Konsum verwendet werden.

Tatbestände und Strafen für Geldwäsche in Österreich

Die Strafen für Geldwäsche sind in Österreich empfindlich und hängen von der Höhe des gewaschenen Betrags sowie den Umständen der Tat ab. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafen vor, die von bis zu drei Jahren bis zu zehn Jahren reichen können, wenn es sich um besonders hohe Beträge oder um Geldwäsche im Rahmen einer kriminellen Organisation handelt. Auch der Versuch der Geldwäsche ist strafbar.

Die Geldwäscherei nach § 165 StGB umfasst verschiedene Tathandlungen, die darauf abzielen, illegal erworbene Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Hier die wichtigsten Aspekte:

1. Grundtatbestände:

§ 165 Abs. 1 StGB bestraft zwei Hauptformen:

- Das Umwandeln oder Übertragen von Vermögensbestandteilen mit dem Vorsatz, deren illegalen Ursprung zu verschleiern

- Das Verheimlichen oder Verschleiern der wahren Natur, Herkunft oder Bewegung von illegalen Vermögensbestandteilen

2. Weitere Tathandlungen:

Nach Abs. 2 ist auch strafbar, wer kontaminierte Vermögensbestandteile erwirbt, besitzt oder verwendet, wenn er deren illegale Herkunft kennt.

3. Organisationsbezogene Geldwäscherei:

Abs. 3 erfasst speziell den Umgang mit Vermögenswerten, die einer kriminellen Organisation oder terroristischen Vereinigung unterliegen.

4. Qualifikation:

Eine höhere Strafe (1-10 Jahre) droht bei Vermögenswerten über 50.000 Euro oder wenn die Tat als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begangen wird.

5. Vortaten:

Als Vortaten kommen nach Abs. 5 in Betracht:

- Mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedrohte Handlungen

- Bestimmte Delikte nach dem Suchtmittelgesetz

- Auch im Ausland begangene Taten unter bestimmten Voraussetzungen

6. Vermögensbestandteile:

Der Begriff umfasst nach Abs. 6 alle Arten von Vermögenswerten:

- Körperliche und unkörperliche

- Bewegliche und unbewegliche

- Auch virtuelle Währungen

- Nicht bloße Ersparnisse

7. Strafbefreiung:

Nach § 165a StGB ist tätige Reue möglich, wenn der Täter freiwillig zur Sicherstellung der Vermögenswerte beiträgt, bevor die Behörde von seinem Verschulden erfährt.

8. Abgrenzung zur Hehlerei:

Geldwäscherei und Hehlerei (§ 164 StGB) stehen zueinander im Verhältnis echter Konkurrenz, können also nebeneinander verwirklicht werden.

9. Wichtig für die Praxis:

Schlichte Geldüberweisungen sind ohne besondere Begleitumstände noch keine Geldwäscherei. Es müssen zusätzliche verschleiernde Handlungen hinzukommen.

Prävention und Meldepflichten

Um Geldwäsche zu bekämpfen, gibt es in Österreich strenge Vorschriften für bestimmte Berufsgruppen und Institutionen. Banken, Versicherungen, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Immobilienmakler haben sogenannte Sorgfaltspflichten und müssen verdächtige Transaktionen melden. Dies dient dazu, ungewöhnliche Geldflüsse frühzeitig zu erkennen und den Behörden zur Kenntnis zu bringen.

Was bedeutet das für Sie als Laie?

Auch wenn Sie nicht direkt in kriminelle Aktivitäten verwickelt sind, ist es wichtig, sich der Risiken bewusst zu sein:

  • Vorsicht bei ungewöhnlichen Geldtransfers: Seien Sie misstrauisch, wenn Sie gebeten werden, Geld für Dritte zu empfangen oder weiterzuleiten, dessen Herkunft Ihnen unklar ist.

  • Kennen Sie Ihren Vertragspartner (KYC - Know Your Customer): Seriöse Finanzinstitute und Dienstleister werden immer Ihre Identität prüfen. Dies ist eine Maßnahme zur Geldwäscheprävention.

  • Schutz vor Betrug: Geldwäsche ist oft eng mit anderen Betrugsformen verbunden. Seien Sie wachsam bei Angeboten, die zu gut klingen, um wahr zu sein, oder bei Aufforderungen, Geld an unbekannte Personen zu senden.

Fazit zur Geldwäsche

Geldwäsche ist ein schwerwiegendes Delikt, das die Integrität des Finanzsystems untergräbt und die Finanzierung von Kriminalität ermöglicht. Das österreichische Strafrecht nimmt die Bekämpfung der Geldwäsche sehr ernst und sieht empfindliche Strafen vor. Für Laien ist es wichtig, die Grundzüge dieses Phänomens zu verstehen, um sich selbst zu schützen und nicht unwissentlich in solche Machenschaften verwickelt zu werden. Bei Verdachtsfällen oder Unsicherheiten ist es immer ratsam, professionellen Rechtsrat einzuholen.

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