Wichtige Punkte, die der Bauvertrag abdecken sollte
Leistungsumfang eindeutig festlegen
Beschreiben Sie klar und detailliert, welche Leistungen der Bauunternehmer erbringen muss. Ein ausführliches Leistungsverzeichnis ist das Herzstück des Bauvertrags.
Darin sollten alle Arbeiten, Materialien und Mengen aufgeführt sein – vom Aushub über den Rohbau bis zu Installationen und Innenausbau. Je präziser die Beschreibung, desto weniger Spielraum für Missverständnisse:
Welche Qualität der Materialien ist vereinbart?
Gibt es bestimmte Normen (z. B. ÖNORMEN) oder Pläne, nach denen gebaut wird?
Halten Sie alles fest. Lücken im Leistungsumfang führen später oft zu Streit oder Nachträgen, also zusätzlichen Forderungen der Baufirma für vermeintlich „nicht enthaltene“ Arbeiten. Verweisen Sie im Vertrag auch auf relevante Standards: In der Baupraxis wird etwa häufig die ÖNORM B 2110 als Vertragsgrundlage vereinbart. Diese Norm enthält bewährte Regelungen zu vielen Details (z. B. Prüf- und Warnpflichten, Umgang mit Planänderungen, Fristen) und kann helfen, Streitigkeiten vorzubeugen – allerdings ändert sie teils auch gesetzliche Bestimmungen ab, weshalb Sie ihren Inhalt kennen sollten, bevor Sie zustimmen.
Preis, Zahlungsplan und Sicherheiten
Klären Sie, wie viel Sie zahlen und wann. Wird ein Pauschalpreis vereinbart oder nach Einheitspreisen abgerechnet?
Im Privatbau ist ein Fixpreis (Pauschale) oft sinnvoll, um Kostenrisiken zu begrenzen – achten Sie aber darauf, dass wirklich alle Leistungen inkludiert sind. Andernfalls drohen Nachforderungen. Legen Sie einen Zahlungsplan fest: Üblich sind Teilzahlungen nach Baufortschritt (z. B. X% bei Keller fertig, Y% bei Dach fertig, etc.). Zahlen Sie nie alles im Voraus!
Ein gesundes Zahlungsschema hält den Unternehmer bei der Stange und Sie behalten finanzielle Kontrolle. Ebenfalls empfehlenswert: Sicherheiten einbauen, z. B. einen Haftrücklass. Das ist ein prozentualer Einbehalt (oft 2–5% der Bausumme) bis zum Ablauf der Gewährleistung. So haben Sie ein Druckmittel, falls später Mängel auftreten. Alternativ kann der Unternehmer eine Bankgarantie stellen, die Ihre Ansprüche sichert. Halten Sie auch fest, wie Änderungen abgerechnet werden: Keine zusätzlichen Leistungen ohne schriftlichen Auftrag – sonst gibt es Diskussionen, ob Sie dafür extra zahlen müssen.
Bauzeiten, Fristen und Verzugsfolgen
Ein häufiger Streitpunkt am Bau sind Verzögerungen. Deshalb muss der Vertrag konkrete Termine nennen:
Wann beginnen die Arbeiten und bis wann soll das Haus fertig sein? Definieren Sie auch Zwischenfristen, wenn sinnvoll (z. B. Rohbau fertig bis Datum X).
Wichtig ist eine vertragliche Regelung, was bei Verzögerungen passiert: Können Sie bei massiver Überschreitung vom Vertrag zurücktreten?
Muss der Unternehmer eine Vertragsstrafe (Pönale) zahlen pro Woche Verzug? Solche Klauseln erhöhen die Verbindlichkeit. Auch eine Nachfristsetzung für den Fertigstellungstermin kann vereinbart werden.
Beachten Sie: Bauverzögerungen können verschiedene Ursachen haben (Wetter, nachträgliche Änderungswünsche, Materialengpässe). Deshalb definieren manche Verträge sogenannte Bauzeitverlängerungsgründe – das sind Fälle, in denen sich die Fristen rechtmäßig verschieben dürfen (z. B. außergewöhnliche Schlechtwetterperioden). Alles, was nicht ausdrücklich als Entschuldigungsgrund vereinbart ist, zählt als vom Unternehmer zu vertretende Verzögerung. So haben Sie Klarheit. Im Übrigen: Planen Sie immer etwas Pufferzeit ein, bevor Umzug oder Finanzierung an konkrete Daten geknüpft sind, denn kleine Verzüge sind eher die Regel als die Ausnahme.
Qualität und Gewährleistung
Stellen Sie sicher, dass die vertragliche Leistung nicht nur nach Umfang, sondern auch nach Qualität definiert ist. Zum Beispiel können bestimmte Marken oder Produkte vereinbart werden (etwa Fenster der Marke X, Dämmung mit U-Wert Y). Wenn Sie hier nicht präzise sind, könnte günstigeres Material eingebaut werden, als Sie erwarten. Legen Sie im Vertrag fest, dass alle Arbeiten den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen müssen – das ist zwar ohnehin verpflichtend, aber die Klarstellung schadet nicht. Thema Gewährleistung: Auch ohne besondere Vereinbarung gilt die gesetzliche Gewährleistung (3 Jahre für Bauwerke). Versuchen Sie, Verkürzungen oder Ausschlüsse der Gewährleistung zu vermeiden. Manche Unternehmen versuchen, in ihren AGB die Gewährleistung einzuschränken – als privater Bauherr (Verbraucher) sind solche Klauseln allerdings rechtlich meist unwirksam, da Gewährleistung beim Verbrauchergeschäft nicht ausgeschlossen werden darf. Trotzdem sollten Sie wachsam sein, was Sie unterschreiben. Vereinbaren Sie eine förmliche Abnahme: Das bedeutet, am Ende der Bauarbeiten findet ein Abnahmetermin statt, bei dem ein Protokoll erstellt wird. Darin werden noch bestehende Mängel festgehalten. Dieses Abnahmeprotokoll ist wichtig, weil damit die Gewährleistungsfrist zu laufen beginnt und alles, was darin nicht vermerkt ist, als später aufgetreten gilt. Halten Sie auch fest, dass offene Mängel innerhalb angemessener Frist behoben werden müssen und Sie Zahlungen bis dahin zurückhalten können.
Kommunikation, Änderungen und Streitbeilegung
Ein Bauprojekt ist dynamisch – manchmal kommen Änderungswünsche oder unerwartete Probleme. Regeln Sie im Vertrag den Umgang mit Änderungen: Zum Beispiel sollte festgelegt sein, dass Zusatzaufträge oder Planänderungen schriftlich zu erfolgen haben, inklusive Vereinbarung über Mehr- oder Minderkosten. So haben beide Seiten Klarheit und nichts bleibt mündlich im Raum stehen. Bestimmen Sie Ansprechpersonen: Wer ist auf Seiten der Baufirma Ihr Projektleiter, der Änderungen entgegennehmen darf? Und wer auf Ihrer Seite ist befugt, Änderungen in Auftrag zu geben? (So vermeiden Sie, dass ein eifriger Polier vielleicht mit einem Familienmitglied etwas ausmacht, was Sie gar nicht wollten.) Auch das Vorgehen bei Streitigkeiten kann man regeln. Einige Verträge benennen z. B. einen Schlichtungsstelle oder einen Schiedsgutachter, der bei Streit über die Bauausführung angerufen wird. Das kann sinnvoll sein, um teure Gerichtsverfahren zu vermeiden. Letztlich sollten Sie aber immer das Recht haben, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten, falls keine Einigung gelingt.
Fazit: Gut beraten in den Bau – auf Nummer sicher mit dem Vertrag
Ein durchdachter Bauvertrag ist die beste Versicherung gegen böse Überraschungen beim Bauen. Nehmen Sie sich die Zeit, jedes Detail zu klären, bevor Sie unterschreiben. Fassen wir die wichtigsten Punkte noch einmal kurz zusammen:
Klarheit vor allem: Halten Sie den Leistungsumfang, Pläne, Materialien und Verantwortlichkeiten eindeutig schriftlich fest. Nichts bleibt dem Zufall oder späteren Interpretationen überlassen.
Finanzielle Sicherheit: Vereinbaren Sie einen fairen Preis und zahlen Sie in Etappen gemäß Baufortschritt. Nutzen Sie Sicherheiten wie Haftrücklässe, um Gewährleistungsansprüche abzusichern.
Zeit ist Geld: Setzen Sie verbindliche Fertigstellungstermine und vereinbaren Sie Konsequenzen bei Verzögerungen. So vermeiden Sie endlose Bauzeiten.
Qualität und Gewährleistung: Achten Sie auf vertragliche Qualitätsstandards. Lassen Sie sich die gesetzliche Gewährleistung nicht schmälern und bestehen Sie auf einer Abnahme mit Protokoll.
Änderungen kontrollieren: Legen Sie fest, dass Änderungen nur schriftlich beauftragt werden. Sorgen Sie für klare Kommunikation und Ansprechpersonen.
Gerade wenn Sie zum ersten Mal bauen, kann die Fülle an Vertragsdetails überwältigend sein. Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Ein spezialisierter Baurechtsanwalt kann Ihren Bauvertrag prüfen oder sogar aufsetzen, damit Ihre Interessen gewahrt sind. Wir bei Law Experts haben umfangreiche Erfahrung mit Bauverträgen und wissen, worauf es ankommt. Lieber im Vorfeld etwas Aufwand und Beratung investieren, als im Nachhinein teure Prozesse führen – dieser Grundsatz zahlt sich aus.
Mit dem richtigen Vertrag in der Tasche können Sie beruhigt in Ihr Bauprojekt starten. Ihr Traumhaus ist zum Greifen nah – sorgen Sie dafür, dass auch die rechtlichen Grundlagen stimmen, damit der Traum nicht zum Albtraum wird.
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