Firma HolidayCheck mahnt Hotelbetreiber in Österreich wegen scheinbarer Fakebewertungen ab
2019: HolidayCheck bringt Warnhinweise beim Hotelbetrieb an
Wie wir in unserem Rechtsartikel zu Holidaycheck 2019 bereits berichtet haben, hat Holidaycheck mit Aufforderungsschreiben einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei Unterlassungsaufforderungen mit einem Streitwert in der Höhe von Euro 50.000 und Klagsdrohungen gegen betroffene Hotelbetriebe verschickt. Bereits zu diesem Zeitpunkt im Jahr 2019 hat unsere Rechtsanwaltskanzlei österreichische Hotelbetriebe bereits erfolgreich gegen diese Vorgehensweise vertreten.
Abmahnung durch HolidayCheck wegen angeblicher Fake-Bewertungen – Was tun bei einem Warnhinweis im Profil?
Immer häufiger berichten Hotelbetreiber wieder von rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Online-Bewertungsplattformen – insbesondere HolidayCheck.de. Aktuell sorgt eine Welle von Abmahnungen durch die Kanzlei SSB Rechtsanwälte aus München im Auftrag von HolidayCheck für Aufsehen. Betroffen sind insbesondere Betriebe, denen vorgeworfen wird, gezielt gefälschte Bewertungen gekauft oder manipuliert zu haben.
In mehreren Fällen wurde im Profil von Hotels auf HolidayCheck plötzlich ein auffälliger rot markierter Warnhinweis eingeblendet – sichtbar direkt oberhalb der Kundenbewertungen. Dieser vermittelt Gästen den Eindruck, das betroffene Hotel habe sich unlauter verhalten, sei Gegenstand von Beobachtungen und habe möglicherweise manipulierte Bewertungen platziert.
„Achtung Manipulationsverdacht! [...] Dieses Hotel wird gerade von unserem Team beobachtet und überprüft“
Derartige Warnhinweise können für Hotelbetriebe schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben – von Umsatzeinbrüchen durch Buchungsrückgänge bis hin zu einer dauerhaften Schädigung des Rufes.
Fragliche Beweisführung und Abmahnung – SSB Rechtsanwälte treten regelmäßig als Vertreter auf
In einem konkreten Fall, den unsere Rechtsanwaltskanzlei betreut, wurde ohne belastbare Beweise einem Hotel in Tirol vorgeworfen, es habe gefälschte positive Bewertungen gekauft, um den eigenen Betrieb zu bewerben.
Die Rechtsanwaltskanzlei SSB Rechtsanwälte tritt in diesen Fällen regelmäßig als Vertreter von HolidayCheck auf. Es werden in der Regel einschüchternde Abmahnschreiben verschickt, in denen ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht behauptet wird – verbunden mit Unterlassungsforderungen und hohen Vertragsstrafen.
In vielen Fällen sehen sich Hotelbetriebe dabei pauschalen Vorwürfen ausgeliefert, ohne dass ihnen ausreichende Verteidigungsmöglichkeiten eingeräumt bzw. Belege übermittelt werden.
Rechtswidrigkeit des Warnhinweises – Kreditgefährdung und Verleumdung?
Der durch HolidayCheck gesetzte Warnhinweis entfaltet eine kreditschädigende Wirkung. Er suggeriert unter anderem, dass
- unlautere Gästebeeinflussung betrieben wird,
- gezielte Manipulation von Bewertungen erfolgt sei,
- das Hotel ständig überwacht werden müsse,
- und dass die gesamte Bewertungshistorie nicht vertrauenswürdig sei.
Ein derartiger Warnhinweis kann nach österreichischem und deutschem Recht wettbewerbs- und persönlichkeitsrechtswidrig sein und unter Umständen gerichtlich untersagt werden.
Fazit: Nicht untätig bleiben – Rechtsbeistand suchen und gegensteuern
Hotelbetreiber, die mit einem solchen Warnhinweis bei HolidayCheck konfrontiert werden, sollten unverzüglich rechtliche Schritte prüfen. Bereits durch die öffentliche Darstellung entsteht ein erheblicher Imageschaden, der gerichtlich überprüfbar und möglicherweise auch schadenersatzpflichtig ist.
Was Sie tun können bei Abmahnung HolidayCheck:
- Lassen Sie den Warnhinweis auf rechtliche Zulässigkeit prüfen.
- Lassen Sie sich anwaltlich gegen Abmahnungen vertreten – insbesondere, wenn keine belastbaren Beweise vorgelegt wurden.
- Wehren Sie sich gegen rufschädigende und unbelegte Tatsachenbehauptungen.
Betroffene Betriebe können sich mit unserer Kanzlei in Bezug auf die allfällige Geltendmachung ihrer Forderungen und weitere Schritte unverbindlich in Verbindung setzen.
> Finden Sie mehr Informationen zu diesem Thema in unserem Rechtsartikel "Was tun bei schlechten Bewertungen im Internet? Holidaycheck & Co".
Ihre Law Experts Rechtsanwälte unterstützen Sie in Kooperation mit unseren Partnerfirmen weltweit | Rechtsanwälte Österreich
Bei den angeführten Informationen handelt es sich um allgemeine und unverbindliche Rechtsinformationen und Informationen zu Sachverhalten, die keinen Anspruch auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit erheben. Sämtliche unverbindlichen Informationen werden ausschließlich als öffentlicher und kostenfreier Service zur Verfügung gestellt und begründen kein Mandanten- oder Beratungsverhältnis. In Bezug auf die angeführten Firmen, Personen oder Sachverhalte können daher nur allgemeine und unverbindliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, die keine Aussage in Bezug auf allfällige anstehende oder schon eingeleitete Verfahren ermöglichen oder inwiefern die Durchsetzung eines Rechtsanspruches erfolgreich oder der Anspruch an sich begründet sein kann. Für weitere Informationen oder eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei. Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Seiten und Inhalte. In Bezug auf externe Links gilt, dass sog. „externe Links“ (Verlinkungen) zu anderen Webseiten, auf deren Inhalt der Anbieter der Webseite keinen Einfluss hat, für diese Inhalte auch keine Gewähr übernehmen kann. Für die Inhalte und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen ist der jeweilige Anbieter der verlinkten Webseite verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar. Bei Bekanntwerden einer solchen Rechtsverletzung wird der Link umgehend entfernt. Bei sonstigen Fragen zu unseren unverbindlich zur Verfügung gestellten Rechtsinformationen oder im Fall von Beanstandungen, Fehlern etc. wenden Sie sich direkt an unsere Kanzlei. Allfällige Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden ideeller oder materieller Art beziehen, die durch die Veröffentlichung, Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Veröffentlichung oder Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder krass grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Wir verweisen in Bezug auf weitergehende Informationen und für die Kontaktaufnahme auf unser Impressum und die Datenschutzerklärung.