Dieses fällt unter den Oberbegriff "geistiges Eigentum" und zählt, wie auch die gewerblichen Schutzrechte (insbes. Marken-, Muster- und Patentrecht), zu den Immaterialgüterrechten. Das Urheberrecht ist ein absolutes und subjektives Recht an einer geistigen Schöpfung.
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