Darunter wird ein hoheitliches erteiltes, gewerbliches Schutzrecht auf eine Erfindung verstanden. Dieses gewährt dem Inhaber ein zeitlich begrenztes Recht, ausschließlich die jeweilig patentierte Erfindung zu verwenden, dh. ein geschütztes Erzeugnis gewerblich herzustellen, anzubieten oder zu benutzen.
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