Dabei handelt es sich um den Zinssatz, welcher von der Europäischen Zentralbank auf ihre jüngste Hauptfinanzierungsoperation, welche vor dem 1 Kalendertag des betreffenden Halbjahres durchgeführt wurde, angewendet wird. Dieser wird zweimal jährlich geändert und stellt die Bezugsgröße unter anderem für die gesetzlichen Verzugszinsen dar.
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