Coinsoft und VC Management LLC, First Floor, St Vincent Bank Ltd Building, James Street, PO Box 1574, Kingstown, St Vincent and the Grenadines
Warnung der Finanzmarktaufsicht in Österreich und England bezüglich Coinsoft und VC Management LLC
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 15.01.2021 teilt die FMA daher mit, dass
Coinsoft und VC Management LLC (Investorenwarnung in Österreich)
Coinsoft und VC Management LLC (Investorenwarnung in UK)
Address: VC Management LLC, First Floor, St Vincent Bank Ltd Building, James Street, PO Box 1574, Kingstown, St Vincent and the Grenadines.
Telephone: +442030975412, +442030975413, 01215120776, 01215120766, +31203699551
Email: mattjenkins[@]coinsoft.io, nero.willson[@]coinsoft.io, lilly.collins[@]coinsoft.io, henry.newman[@]coinsoft.io, support[@]coinsoft.io, sven.wagner[@]coinsoft.io
Website: https://www.coinsoft.io/
nicht berechtigt sind, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist den Anbietern daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.
Vorgehensweise der Coinsoft und VC Management LLC, diverse Berater involviert
Die Coinsoft bietet angeblich "trading und saving accounts" (Handels- und Sparkonten) an. Die Mindesteinzahlung soll 250 USD betragen, wenn ein Handelskonto eröffnet wird. Die wirklichen Finanzierungsmethoden sind scheinbar nur die direkte Überweisung per Bankkarte über das Zahlungssystem oder eine Einzahlung per Telefon, eine in der Regel völlig unsichere Art der Geldüberweisung. Die Sparkonten sollen jedoch garantierte monatliche Gewinne von 5 bis 25% erzielen - Zahlen, die unrealistisch und größenteils ein Betrugszeichen sind.
Nach einem Blick auf der Website der Coinsoft zeigt sich, dass sie dem Vernehmen nach keiner Regulierungsbehörde unterliegen. Sie arbeiten mutmaßlich mit Websites zusammen, die "Automated Trading Software" anbieten, ein weiteres Alarmzeichen, da diese Art von Websites typischerweise bekanntermaßen für Betrugsversuche bekannt ist.
Die Tatsache, dass die Firma vermeintlich ihren Hauptsitz im berüchtigten Griffith Corporate Center in St. Vincent und die Grenadinen hat, ist für gewöhnlich ebenso ein großes Alarmzeichen. St. Vincent und die Grenadinen ist eine Karibikinsel, deren Finanzaufsichtsbehörde SVGFSA die dort stattfindenden Forex-Einzelhandelsaktivitäten nicht überwacht, was effektiv bedeutet, dass die SVG-Broker in keiner Weise reguliert sind. Dies sollte ein Warnsignal für die Händler sein, da die dort investierten Mittel dem Schein nach nicht geschützt werden. Dies ist ein enormes Abwärtsrisiko, das vorwiegend zu einem Totalverlust führen kann. Das Griffith Corporate Center in St. Vincent und die Grenadinen ist eine Adresse, die mit unzähligen anderen umstrittenen Forex-Brokern wie man behauptet verbunden ist.
Die Coinsoft ist ein angeblich nicht lizenzierter, nicht autorisierter und nicht regulierter Offshore-Forex-Broker, welcher dem Vernehmen nach unter keinerlei Aufsicht fällt.
Üblicherweise wird man angerufen, um vorgeblich dazu überredet zu werden, die anfängliche Mindesteinzahlung zu tätigen, und dabei wird anscheinend jede denkbare Methode ausprobiert, um dies zu erreichen. Sie bieten meist Angebote an, die zu gut klingen, um wahr zu sein. Beispielsweise, dass diese "professionelle Berater" die anfängliche Einzahlung wie man vorgibt verdoppeln würden, oder, dass man dem Anschein nach "problemlos 100 USD pro Tag verdienen würde." Die 1. Kontaktaufnahme erfolgt oft via E-Mail oder telefonisch.
Es wurde auf der Online-Plattform Twitter gemeldet, dass ein junger Mann von Coinsoft angerufen wurde und versuchte dann der "sales rep" ihn zum "trading" zu überreden, mit der Aussage, die "Trading-Plattform" Coinsoft würde "massive Renditen" mit sich bringen. Als der junge Mann dann fragte, wieso Coinsoft dann nicht mit der FCA registriert sei, wurde ihm vorgeblich wortlos sofort aufgelegt.
Ein weiteres Warnzeichen ist, dass es auf der Website der Coinsoft angekündigte Finanzierungsmethoden geben soll, die mutmaßlich nicht wirklich unterstützt werden, wie beispielsweise Skrill oder Überweisungen. In Wirklichkeit kann man angeblich kein Geld über Skrill einzahlen, es ist eine vermeintliche Informationsdiskrepanz und im Regelfall ein weiterer Betrugszeichen.
Normalerweise kann es bei solch scheinbare "Scam-Gruppen" extrem schwer bis so gut wie unmöglich sein, das Geld abzuheben. Oft wird der Abhebungsprozess um Monate verzögert. Sollte es um sechs Monate verzögert werden, kann man überwiegend auch keine Rückbuchung mehr vornehmen und ist das Geld in der Regel unangreifbar.
Darüber hinaus soll bei Coinsoft der Mindestauszahlungsbetrag wie man behauptet 50 USD bei einer Pauschalgebühr von 30 USD pro Auszahlungsanforderung betragen. Wenn eine Anfrage jedoch nicht innerhalb von 3 Tagen bearbeitet wird, sollte eine neue eingereicht werden. Dies ist eine verwirrende Klausel in den AGBs. Am Ende könnte sich dem Vernehmen nach herausstellen, dass man eine Menge Geld bezahlt hat, nur damit eine Anfrage bearbeitet wird.
Weiters sollen die Richtlinien für ruhende Konten unklar sein. Sie sagen vermeintlich, dass ein inaktives Konto alle 3 Monate mit einer festen Gebühr von 100 USD belastet wird, aber bekannt ist wie man vorgibt nicht, wie und wann ein Konto in den Ruhezustand versetzt wird. Dies scheint die nächste unfaire bzw. unklare Klausel in ihren AGB zu sein.
Empfohlene Vorgehensweise vor dem Vertragsabschluss
Wenn man sich über die Seriosität derartiger Anbieter nicht 100 % sicher ist, sollte man vor der Kontaktaufnahme mit derartigen Handelsplattformen eine intensive Recherche durchführen und spezialisierte Beratung bei Verbraucherschutzorganisationen oder spezialisierten Rechtsanwälten vorab in Anspruch nehmen. Potentielle Kunden sollten im Hintergrund behalten, dass viele der im Internet leicht abrufbaren und vorhandenen Informationen nicht überprüft bzw. überprüfbar sind und daher nicht sichergestellt werden kann, dass Erfahrungsberichte oder Informationen tatsächlich aus seriösen Quellen stammen und der Wahrheit entsprechen.
Vorgehensweise nach dem Vertragsabschluss und nach einer Überweisung/nach Verlusten
Unsere Kanzlei betreut regelmäßig nationale und internationale Straf- und Betrugsfälle und konnte eine Vielzahl von Mandanten bereits in zivilrechtlicher sowie strafrechtlicher Weise erfolgreich unterstützen. Im Hinblick auf die Sicherung von Vermögenswerten und Kontosperren ist es zu empfehlen, möglichst schnell Hilfe zu suchen. Allenfalls geschädigte Personen oder Firmen können sich mit unserer Kanzlei in Bezug auf die allfällige Geltendmachung ihrer Forderungen und weitere Schritte gerne unverbindlich in Verbindung setzen.
Ihre Law Experts Rechtsanwälte unterstützen Sie in Kooperation mit unseren Partnerfirmen weltweit - Hilfe bei Anlagebetrug
Bei den angeführten Informationen handelt es sich um allgemeine und unverbindliche Rechtsinformationen und Informationen zu Sachverhalten, die keinen Anspruch auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit erheben. Sämtliche unverbindlichen Informationen werden ausschließlich als öffentlicher und kostenfreier Service zur Verfügung gestellt und begründen kein Mandanten- oder Beratungsverhältnis. In Bezug auf die angeführten Firmen, Personen oder Sachverhalte können daher nur allgemeine und unverbindliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, die keine Aussage in Bezug auf allfällige anstehende oder schon eingeleitete Verfahren ermöglichen oder inwiefern die Durchsetzung eines Rechtsanspruches erfolgreich oder der Anspruch an sich begründet sein kann. Für weitere Informationen oder eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei. Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Seiten und Inhalte. In Bezug auf externe Links gilt, dass sog. „externe Links“ (Verlinkungen) zu anderen Webseiten, auf deren Inhalt der Anbieter der Webseite keinen Einfluss hat, für diese Inhalte auch keine Gewähr übernehmen kann. Für die Inhalte und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen ist der jeweilige Anbieter der verlinkten Webseite verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar. Bei Bekanntwerden einer solchen Rechtsverletzung wird der Link umgehend entfernt. Bei sonstigen Fragen zu unseren unverbindlich zur Verfügung gestellten Rechtsinformationen oder im Fall von Beanstandungen, Fehlern etc. wenden Sie sich direkt an unsere Kanzlei. Allfällige Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden ideeller oder materieller Art beziehen, die durch die Veröffentlichung, Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Veröffentlichung oder Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder krass grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Wir verweisen in Bezug auf weitergehende Informationen und für die Kontaktaufnahme auf unser Impressum und die Datenschutzerklärung.