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Die Patientenrechte im Medizinrecht in Österreich

Recht auf Betreuung und Behandlung als wichtigstes Recht als Patient

Als Patient bei einem Arzt oder in einer Krankenanstalt besteht als das wichtigste Recht überhaupt, das Recht auf gewissenhafte Betreuung und Behandlung auf Basis des aktuellen Wissensstandes und der gegebenen Erfahrung. Dies ist auch immer Inhalt des jeweiligen Behandlungsvertrages.

Hieraus ergibt sich auch das Recht auf Erste Hilfe durch einen Arzt, welches niemanden verweigert werden darf.

Recht bezüglich Einwilligung zu einer Behandlung

Zentrales Patientenrechte ist auch das Recht auf Zustimmung zur jeweiligen Behandlung. Dies ist ein Ausfluss aus der sogenannten Selbstbestimmung des Patienten. Der Grundsatz der Patientenautonomie setzt daher voraus, dass sein Patient eine Zustimmung überhaupt erteilen kann und dies seine Zustimmung auch entsprechend dokumentieren.

Eine Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung kann nur dann rechtswirksam vorliegen, wenn der Patient zuvor vollständig über alle Punkte der Behandlung und Risiken aufgeklärt worden ist.

Aus dem Grundsatz der Patientenautonomie ergibt sich auch das Recht, eine Behandlung zu verweigern oder abzubrechen.

Recht auf schmerzarme Behandlung gemäß aktuellem Stand der Medizin

Aus den allgemeinen Patientenrechten ergibt sich auch das Recht, dass jeder Patient Anspruch auf eine adäquate Schmerzbehandlung hat. Dies bedeutet einerseits, dass die Behandlung grundsätzlich möglichst schmerzarm und fachgerecht durchgeführt werden muss, andererseits das auch entsprechende Schmerzmittel bzw. eine Schmerzbehandlung zur Verfügung zu stellen ist.

Recht des Patienten auf Würde und Integrität bei der medizinischen Behandlung, Recht auf Verschwiegenheit

jeder Patient in Österreich hat das Recht auf Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Dies bedeutet, dass Informationen über den Patienten und seinen Gesundheitszustand nur dann weitergegeben werden dürfen, wenn dieser ausdrücklich zustimmt. Diese Zustimmung ist auch grundsätzlich in Bezug auf Verwandte und Bekannte einzuholen.

Ist man als Patient in einem Krankenhaus bzw. einer Krankenanstalt untergebracht, so sind auch noch eine Vielzahl anderer Rechte des Patienten zu bedenken. So besteht das Recht auf Wahrung der Privat- und Intimsphäre, das Recht auf eine religiöse Betreuung sowie auch das Recht auf würdevolles Sterben im Kreis der Angehörigen.

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