Kryptowährungen – Chancen und Risiken: Von Bitcoin, Ether über Binance Coins bis hin zu Non-Fungible Token - Ihr Rechtsanwalt berät
Kryptowährungen bieten eine Vielzahl von Chancen und Risiken für Investments. Die wenigsten Personen, die in Kryptowährungen investieren, verstehen jedoch die Gesamtheit des Systems der Kryptowährungen und auch die damit verbundenen Schattenseiten. Nicht umsonst sind Kryptowährungen insbesondere in den letzten Jahren ein fixer Bestandteil beinahe aller Fälle von Anlagebetrug bzw. Investmentbetrug. Trotz vieler Vorteile der Kryptowährungen dienen Kryptowährungen nach wie vor oft dazu, Zahlungsflüsse zu verschleiern und das beim Anlagebetrug in betrügerischer Absicht erlangte Geld ins Ausland zu transferieren. Kryptobörsen und Zahlungsdienstleister von Kryptowährungen werden daher allzu oft von Anlagebetrügern dazu genutzt, um das hart verdiente Geld von Privatanlegern über verschiedene Kanäle und Kryptowährungen „zu waschen“.
Abgesehen von den Schattenseiten bieten jedoch Kryptowährungen auch viele spannende Aspekte und zeigen auf, wie ein alternatives Währungssystem fernab von staatlich organisierten Aufsichtsbehörden funktionieren kann.
Wir als Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie als Spezialisten im Bereich IT-Recht, Vertrags- und Zivilrecht im Rechtsgebiet der Kryptowährungen insbesondere zu folgenden Bereichen:
- Beratung und Rechtsvertretung rund um alle Art von Transaktionen bei Kryptowährungen
- Außergerichtliche Beratung und Vertretung von Anlegern in Bezug auf Streitigkeiten mit u.a. Kryptobörsen, insbesondere bezüglich der Auszahlung von Guthaben und Gewinnen
- Führung von Zivilverfahren bezüglich Kryptowährungstransaktionen, Geltendmachung von Schadensersatzforderungen und Durchsetzung der Auszahlung von Gewinnen und Guthaben
- Rechtsberatung in Bezug auf alle Fragen bezüglich des Handels mit Kryptowährungen und der Blockchain-Technologie
- Umfassende Hilfestellung und Beratung in Fällen des Anlagebetruges / Investmentbetruges wie z.B. Sperrung von Konten, Sicherung von Vermögenswerten bis hin zur Erstattung von Sachverhaltsdarstellungen/Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft
- Internationale Zusammenarbeit mit Partnerkanzleien und Detekteien
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- Historische Entwicklung unserer Währungssysteme und Unterschiede zu Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether, Binance Coin, Tether, Cardani
- Die Erfindung der ersten Kryptowährung, des Bitcoins (BTC) - Blockchain und Cryptocurrencies - Ihre Rechtsanwälte informieren
- Technische Grundlagen des Bitcoins bzw. der Kryptowährungen und der Blockchain-Technologie
- Grundsätzliche Merkmale einer Kryptowährung / virtuellen Währung - Bitcoin, Ether / Ethereum, Tether
- Rechtliche Einordnung von Kryptowährungen als Sachen im Sinne des § 285 ABGB - Eigentumsübertragung bei virtuellen Währungen
- Verschiedene Kryptowährungen im Überblick - Bitcoin, Ethereum, Binance Coin u.a.
- Kryptobörsen und der Handel mit Kryptowährungen - Binance, Coinbase, Kraken, Bitpanda, BSDEX
- Non-Fungible Token (NFT): Die Revolution des Kunstmarktes auf Basis der Blockchain-Technologie
- Praxiserfahrung und Spezialisierung, voller Teameinsatz selbstverständlich - Ihr Rechtsanwalt für Kryptowährungen
Historische Entwicklung unserer Währungssysteme und Unterschiede zu Kryptowährungen wie Bitcoin, Ether, Binance Coin, Tether, Cardani
Als Währung oder Währungseinheit wird hinlänglich das vom Staat bzw. Staaten anerkannte gesetzliche Zahlungsmittel bezeichnet.
Unsere bekannten Währungen gehen auf Systeme des Tauschhandels zurück, die Tausende Jahre alt sind. Vor der Etablierung der klassischen Währungen haben vor allem bestimmte Güter wie Tiere, Juwelen, Gold, Wein oder Rohstoffe wie Kupfer und Eisen eine bestimmte Geldfunktion verkörpert und dienten somit dem Austausch von Leistungen. Bereits im Jahre 3000 v. Chr. übernahmen beispielsweise bereits bestimmte Formen von Essen wie z.B. Salz oder Gerste erste Geldfunktionen, um ca. 1200 v. Chr. dann z.B. Muscheln oder Zähne. Später ersetzten insbesondere abgewogene Edelmetalle diese Funktion. Um ca. 600 v. Chr. etablierten sich dann im antiken Griechenland und im alten Rom die ersten Münzen, die mit unserem heutigen Geld vergleichbar sind. Erst um 800 n. Chr. etablierten sich die ersten Formen von Papiergeld.
Konventionelles Geld bzw. konventionelle Währungen zeichnen sich im Unterschied zur Kryptowährung darüber aus, dass diese zentral von einer Notenbank ausgegeben und reguliert werden (sogenanntes „Fiat“-Geld). Die konventionellen Währungen sind daher zentral gesteuert und ist die Frage der ausgegebenen Geldmenge insbesondere eine politische Entscheidung. Im Gegensatz zu unseren bekannten Währungen zeichnen sich Kryptowährungen darüber aus, dass diese von einem dezentralen Netzwerk verwaltet und ausgegeben werden. Kryptowährungen sind daher von unseren bekannten Geldsystemen unabhängig und unterliegen insbesondere keiner Finanzmarktaufsicht.
Von Kryptowährungen wie Bitcoins, kurz BTC, gibt es weder Münzen noch Scheine. Sie existieren nur virtuell, als digitale Zeichenfolge bzw. Datensatz. Die Guthaben und Zahlungen werden in einem dezentralen Netzwerk verwaltet, der Blockchain.
Kryptowährungen werden im Wesentlichen durch das sogenannte „Mining“ erschaffen und sind in Bezug auf die ausgegebene Menge in der Regel begrenzt. In Bezug auf die bekannteste Währung Bitcoin ist die ausgegebene Menge auf maximal 21 Millionen Bitcoins beschränkt.
Die Erfindung der ersten Kryptowährung, des Bitcoins (BTC) - Blockchain und Cryptocurrencies - Ihre Rechtsanwälte informieren
Unter dem Pseudonym Satoshi Nakamoto veröffentlichte eine bis dato unbekannte Person im Oktober 2008 die allererste Kryptowährung im Sinne der heutigen Definition.
Der heute weltweit bekannte Bitcoin wurde somit im Zuge der Finanzmarktkrise 2008 gegründet und etabliert. Hintergrund für die Gründung des Bitcoins war die Etablierung eines dezentralen neuen elektronischen Geldsystems, welches über die sogenannte Blockchain und einer entsprechenden Verschlüsselung hohe Sicherheit verspricht.
Im Jänner 2009 startete der Bitcoin seine heute überall bekannte Erfolgsgeschichte und überraschte durch zahlreiche massive Kurssprünge. Nachdem der Bitcoin im Oktober 2020 noch unter 11.000 US-Dollar notierte, vervielfachte sich sein Kurs bis Anfang Januar 2021 auf über 40.000 Dollar und erreichte ein Hoch mit Oktober 2021 bei mehr als 66.000 Dollar.
Viele der Erstkäufer der Währung Bitcoin sind aufgrund von Kurssteigerungen von 50.000 % und mehr heute Kryptomillionäre.
Technische Grundlagen des Bitcoins bzw. der Kryptowährungen und der Blockchain-Technologie
Die Grundlage der Kryptowährungen, die Blockchain, ist auf den ersten Blick schwer zu verstehen. Stellt man sich jedoch die Blockchain als eine Kette von in den Blöcken beinhalteter Transaktionen (oft Überweisungen), also eine Transaktionskette, vor, so wird die Sache schon wesentlich anschaulicher.
Die Blockchain kann daher als eine immer fortzuschreibende Kette von Transaktionen gesehen werden, die kryptografisch verschlüsselt ist und dezentral, also auf vielen verschiedenen einzelnen Computern (Peer-to-Peer), gespeichert ist. Durch die dezentrale Speicherung ist eine Manipulation fast ausgeschlossen, da dies eine Manipulation aller involvierten Speicher bzw. Computer voraussetzen würde.
Die Blockchain besteht also grundsätzlich aus sogenannten Blöcken, die aneinandergereiht werden. Neue Blöcke können an die Blockchain nur angefügt werden, wenn der neue Blog bestimmte Bedingungen erfüllt. So muss ein neuer Blog eben den passenden Hashwert beinhalten, um an die bestehende Blockchain anknüpfen zu können. Dieser kryptoggrafische Hashwert ist so etwas wie ein eindeutiger digitaler Fingerabdruck, der sicherstellen soll, dass ein neuer Block an die bestehende Blockchain nur unter vorgegebenen Bedingungen angeknüpft werden kann.
Neben der ursprünglichen Blockchain von Bitcoin gibt es mittlerweile eine Vielzahl von verschiedenen Blockchains, auf welchen auch eine Vielzahl von neuen Kryptowährungen laufen.
Grundsätzliche Merkmale einer Kryptowährung / virtuellen Währung - Bitcoin, Ether / Ethereum, Tether
Bitcoin (BTC), Ether / Ethereum (ETH), Binance Coin (BNB), Tether (USDT), Cardani (ADA), Solana (SOL) und ähnliche blockchainbasierte Coins haben in den letzten Jahren die Finanzwelt verändert.
Auf nationaler wie auf internationaler Ebene werden unterschiedliche Begriffe im Zusammenhang mit Kryptowährungen verwendet. Begriffe wie z.B. „virtuelle Währung“, „Kryptowährung“, „Coin“ oder „Token“ sind hier geläufig. Eine gesetzliche Definition gibt es derzeit nur für den Begriff „virtuelle Währung“ gemäß Art 3 Z 18 Richtlinie (EU) 2018/843.
Typisch für eine Kryptowährung ist oft wie folgt:
- Dezentrales System (Peer to Peer Netzwerk): Es gibt keine zentrale Instanz, die Transaktionen kontrolliert oder verwaltet
- Es ist kein Staat involviert und die Kryptowährungen werden von keiner Zentralbank oder Behörde ausgegeben
- Blockchain-Verfahren: Sämtliche Transkationen sind in einem öffentlichen Verzeichnis aufgezeichnet (sogenannte „Blockchain“)
- Wallets: Elektronische Geldbörse, in welcher die Krypto-Assets digital aufbewahrt und verwaltet werden können (sogenannte „Wallet“)
- Die Schöpfung neuer Werteinheiten erfolgt im Normalfall über ein vorbestimmtes Verfahren innerhalb eines Computernetzwerkes (sogenanntes „Mining“)
- Einmal getätigte Transaktionen sind grundsätzlich unwiderrufbar
Rechtliche Einordnung von Kryptowährungen als Sachen im Sinne des § 285 ABGB - Eigentumsübertragung bei virtuellen Währungen
Aus technischer Sicht sind Coins reine Datensätze in einer Blockchain. In Bezug auf die rechtliche Einordnung von Kryptowährungen bewegen wir uns allerdings in weiten Teilen auf Neuland. So beinhaltet das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) aus dem Jahre 1811 verständlicherweise keine Definition von Kryptowährungen.
Kryptowährungen bzw. Coins sind aber als Sachen im Sinne des § 285 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) einzuordnen.
Kryptowährungen sind unzweifelhaft als Werteinheiten anzusehen. Aus rechtlicher Sicht besteht das grundsätzliche Recht, über den gemäß Datensatz verkörperten Wert frei zu verfügen.
Obwohl es in rechtlicher Hinsicht teils unterschiedliche Ansichten in Bezug auf die Einordnung von Kryptowährungen als körperliche oder unkörperliche Sachen gibt, gilt es als anerkannt, dass Kryptowährungen gemäß den allgemeinen Bestimmungen zum Erwerb des Eigentums übertragbar sind. Für die Übertragung einer Kryptowährung ist daher - wie auch sonst im Rechtssystem - in der Regel ein sogenannter Titel (z.B. Kaufvertrag) und ein sogenannter Modus (z.B. Überweisung auf eine bestimmte Adresse) nötig. Kryptowährungen können daher grundsätzlich Gegenstand von Verträgen sowie Kauf, Tausch oder Verpfändung sein.
Verschiedene Kryptowährungen im Überblick - Bitcoin, Ethereum, Binance Coin u.a.
Die Liste der Kryptowährungen weltweit ist beinahe endlos, neben der ersten und etabliertesten Währung Bitcoin gibt es mittlerweile tausende verschiedene Kryptowährungen: Von Bitcoin (BTC), Ether / Ethereum (ETH), Binance Coin (BNB), Tether (USDT), Cardani (ADA), Solana (SOL), Shiba Inu (SHIB), Dogecoin (DOGE) u.a. bis hin zu Non-Fungible Token (NFT).
Die neueren Kryptowährungen wie z.B. Shiba Inu (SHIB), Dogecoin (DOGE) etc. werden oft mit neuen Systeme oder verbesserten Verfahren oder Features. Kaufen kann man die oft neuen, meistens mit erheblichen Risiken behafteten Kryptowährungen oft nur bei sehr speziellen Kryptobörsen.
Die neuen Kryptowährungen starten mit einem bestimmten Ausgabekurs und bieten im Gegensatz zu den etablierten Kryptowährungen oft massive Kursgewinnmöglichkeiten von mehreren 1000 %. Diese Gewinnmöglichkeiten gehen jedoch immer mit einem entsprechenden Verlustrisiko oder oft auch mit weit gravierenden Problemen wie dem Totalverlust durch Insolvenz oder einem Anlagebetrug einher.
Wie bei jedem Investment und jedem Aktienkauf gilt auch für den Kauf einer Kryptowährung, dass ein Kauf einer Kryptowährung gut überlegt und geprüft werden sollte. Zwar bieten oft junge Kryptowährungen höhere Gewinnchancen, jedoch gehen diese auch immer mit beträchtlichen Verlustmöglichkeiten einher. In der Regel macht es durchaus Sinn, sich an den Top 100 bzw. Top 30 der etablierten Kryptowährungen zu orientieren. Im Internet kann auch auf durchaus seriösen Plattformen eine Liste der 100 Kryptowährungen mit der größten Marktkapitalisierung und ihren Eigenschaften abgerufen werden.
Kryptobörsen und der Handel mit Kryptowährungen - Binance, Coinbase, Kraken, Bitpanda, BSDEX
Für den Laien ist der Einstieg in den Handel mit Kryptowährungen durchaus nicht einfach. So wird man von seinem Bankbetreuer oft argwöhnisch beäugt, wenn man eine Investition in eine Kryptowährung in Betracht zieht. Jedenfalls bedeutet eine Investition in Kryptowährungen für die eigene Bank zumindest, dass der Kunde über die oft massiven Risiken bis hin zum Totalverlust nachweislich und intensiv aufgeklärt werden muss, ansonsten eine Haftung wegen Beratungsfehlern droht.
Weiters stellen sich in Bezug auf den Handel mit Kryptowährungen auch weitreichende Fragen im Bereich der Geldwäsche. Nicht umsonst wird der Handel mit Kryptowährungen von den heimischen Banken nicht besonders beworben.
Will man daher mit Kryptowährungen Handel betreiben bzw. diese kaufen, ist man zumeist auf im Ausland befindliche Kryptobörsen angewiesen. Ähnlich wie bei der Anzahl von Kryptowährungen ist auch die Anzahl dieser Kryptobörsen mittlerweile beachtlich und kaum mehr zu überblicken. Einzelne schwarze Schafe im Zusammenhang mit dem Betrugsfällen und Insolvenzen sowie die daraus resultierenden zahlreichen Verluste von Anlegern haben aufgezeigt, dass der Auswahl der richtigen und seriösen Kryptobörse für jeden Anleger essenziell ist.
In Bezug auf die Unterschiede zwischen den einzelnen Kryptobörsen ist einerseits die Seriosität der Kryptobörse in Bezug auf die Identifizierung ihrer Kunden, den eigenen Firmensitz, die Einhaltung von Regulatorien sowie auch die Frage der Unterstellung unter eine Finanzmarktaufsicht, andererseits die ganz unterschiedlichen Möglichkeiten des Handels sowie die unterschiedlichen Gebührenmodelle zu nennen. So bieten die Marktführer der Kryptobörsen sowie Binance eine schlichte endlose Anzahl von Kryptowährungen zum Kauf an, andere Kryptobörsen nur einige wenige.
Non-Fungible Token (NFT): Die Revolution des Kunstmarktes auf Basis der Blockchain-Technologie
Der letzte Hype im Bereich der Blockchain-Technologie und der Kryptowährungen bezieht sich auf die sogenannten Non-Fungible Tokens (NFT). Es steht die digitale Revolution des Kunstmarktes, der über Jahrhunderte von wenigen großen Anbietern dominiert wurde, bevor.
Spätestens seit das höchst anerkennende Auktionshaus Christie’s im März 2021 ein NFT des bis dato völlig unbekannten Künstlers „Beeple“ für spektakuläre 69,3 Millionen Dollar versteigerte, ist der Begriff Non-Fungible Token (NFT) schlagartig einem großen Publikum zum Begriff geworden.
Zentral für Non-Fungible Tokens (NFT) ist der Umstand, dass digitale Kunstwerke, von der Musik über Videos bis hin zu Bildern, über z.B. Kryptobörsen schnell und rasch verkauft und gekauft werden können, wobei die Echtheit des jeweiligen Kunstwerkes auf Basis der Blockchaintechnologie als bestätigt gilt.
Im Unterschied zum Kauf eines „analogen“ van Gogh als tatsächlich vorhandenes Bild, benötigt man keinen Kunstsachverständigen, um eine Fälschung auszuschließen. Die Technik der Non-Fungible Tokens (NFT) wird somit dafür genutzt, um digitale Dateien oder computergenerierte Kunstwerke als Einzelstücke zu kennzeichnen.
Praxiserfahrung und Spezialisierung, voller Teameinsatz selbstverständlich - Ihr Rechtsanwalt für Kryptowährungen
Law Experts Rechtsanwälte sind eine Gruppe dynamischer und moderner Rechtsanwälte und bieten Ihnen die nötige Praxiserfahrung und umfassendes Spezialwissen, um Ihnen bei Ihrer Rechtssache tatkräftig zur Seite zu stehen.
Die international ausgezeichneten Law Experts Rechtsanwälte verfügen über Standorte / Sprechstellen in Innsbruck (Kanzleisitz), Telfs und Wien sowie über ein österreichweites und weltweites Netzwerk von Partnerkanzleien. Überdies verfügt unsere Rechtsanwaltskanzlei nicht nur international, sondern auch regional über beste Kontakte.
Law Experts Rechtsanwalt Dr. Hannes Wiesflecker betreut aufgrund seiner mehrjährigen Tätigkeit in renommierten, international tätigen Wirtschaftskanzleien und seiner Spezialisierung im Bereich des internationalen Vertragsrechtes, des Zivil- und Prozessrechtes und des Analgebetruges namhafte Unternehmen und Privatpersonen und ist Vertrauens- und Vertragsanwalt einer gesetzlichen Interessensvertretung. Überdies verfügt Dr. Wiesflecker über mehr als 10 Jahre Erfahrung als IT Experte und hat somit das entsprechende Know-how, um komplexe digitale Sachverhalte auch technisch bestmöglich betreuen zu können.
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