Die Beibehaltung kann beantragt werden, wenn der Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit bevorsteht und ein besonders berücksichtigungswürdiger Grund vorliegt oder ein Interesse der Republik besteht. Grundsätzlich sollte man mit der Vorbereitung des Antrages in Österreich sehr früh beginnen, um auch sicherzustellen, dass man die strengen Voraussetzungen erfüllen kann. Weiters ist zu beachten, dass das Verfahren in Österreich je nach Bundesland Monate bis Jahre dauern kann. Auch das Kindeswohl kann bei Minderjährigen relevant sein (§ 28 StbG). Es ist empfehlenswert, den Antrag in der neuen Heimat erst einzubringen, wenn ein rechtskräftiger Bescheid in Österreich für die Bewilligung vorliegt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft ex lege eintritt.
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