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Konkludentes Handeln

Konkludentes Handeln liegt vor, wenn eine Person stillschweigend ihren Willen zum Ausdruck bringt und der redliche Empfänger hieraus auf einen Rechtsbindungswillen schließen darf, wodurch es möglich ist, dass ein Vertrag ohne ausdrückliche Willenserklärung zustande kommt. Steigt jemand in öffentliche Verkehrsmittel ein, so kommt z.B. automatisch durch schlüssiges Verhalten ein Beförderungsvertrag mit dem Beförderungsunternehmen zustande.

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