Sprache auswählen

Judikatschuld

Unter einer Judikatschuld versteht man einen durch vollstreckbares Urteil zuerkannten Anspruch, welcher im Normalfall erst in 30 Jahren ab der Entscheidung verjährt.

Ihr Rechtsanwalt in Innsbruck, Anwalt Tirol & Wien.