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Rücktritt vom Kaufvertrag in Österreich, Vertragsrücktritt und Vertragsstorno: Wann habe ich ein gesetzliches Rücktrittsrecht?

Kaufvertrag, Einigung über Ware und Preis

Ein Kaufvertrag kommt in Österreich durch die Einigung über Ware und Preis zustande. Es bedarf daher übereinstimmender Willenserklärungen mindestens zweier Personen (Konsens).

Beim Kaufvertrag liegt daher ein Abschlusswille vor. Der Kaufvertrag ist ein Verpflichtungsgeschäft. Auf Basis dieses Verpflichtungsgeschäftes entsteht der Anspruch auf Übereignung der Kaufsache sowie auch Bezahlung des Kaufpreises.

Der Rücktritt vom Kaufvertrag in Österreich, Vertragsrücktritt

Ein gültiger Rücktritt von einem Kaufvertrag bedeutet die Auflösung des Kaufvertrages und somit die Aufhebung der wechselseitigen Verpflichtungen. Ein Rücktrittsrecht besteht nur dann, wenn es entweder ausdrücklich vereinbart wurde oder sich durch das Gesetz ergibt.

Rücktrittsrechte beim Kaufvertrag eines Verbrauchers in Österreich, Nichteintritt „maßgeblicher Umstände“

Gemäß dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz gibt es verschiedene Rücktrittsrechte. Die Handhabung dieser Rücktrittsrechte ist aufgrund der verschiedenen Regelungen und der verschiedenen Bestimmungen einigermaßen kompliziert und bedarf eines erfahrenen Rechtsexperten.

Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmen für seine geschäftlichen Zwecke bauen benützten Räumen abgegeben, so kann es sich dieser Verbraucher z.B. auf § 3 Abs. 1 Konsumentenschutzgesetz beziehen. Zweck dieses Rücktrittsrechtes ist das Ausschalten der Überrumpelungsgefahr.

Ein weiteres Rücktrittsrecht ergibt sich aus § 3a Konsumentenschutzgesetz. Das Rücktrittsrecht steht dann zu, wenn der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen gewisse Umstände als Wahrscheinlichkeit dargestellt hatte und diese Umstände für den Verbraucher maßgeblich waren. Das Rücktrittsrecht gemäß § 3a Abs 1 KSchG steht dem Verbraucher u.a. dann nicht zu, wenn er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden (§ 3 Abs 4 Z 1 KSchG). An die vom Verbraucher einzuhaltende Sorgfalt ist aber gemäß Obersten Gerichtshof kein allzu strenger Maßstab anzulegen.

Hier gibt es beispielsweise eine entsprechende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zum Kaufvertrag über ein Reihenhaus. Verfügt ein Verbraucher zwar über keinerlei Eigenmittel, aber über ein Einkommen von € 3.080,-, muss der Verbraucher ohne entsprechende Aufklärung und ohne entsprechende Vorerfahrung, die vom Verkäufer für den Kauf des Reihenhauses in Aussicht gestellte Kreditfinanzierung des Kaufpreises von € 339.000,- nicht als unerreichbar erkennen. Der Verbraucher kann daher gemäß § 3a Abs 1 KSchG vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer es als wahrscheinlich dargestellt hat, dass eine Fremdfinanzierung bei diesen Einkommensverhältnissen möglich ist, die in Aussicht gestellte Kreditfinanzierung dann aber nicht zustande kommt. Geschützt wird das Vertrauen des Verbrauchers in das Bestehen von Begleitumständen, die für ihn vertragswesentlich sind. Der Eindruck unumstößlicher Sicherheit muss dabei nicht entstehen.

Folgen des Rücktritts vom Kaufvertrag in Österreich: Rückabwicklung

Im Falle eines gerechtfertigten Rücktritts vom Kaufvertrag ist der Kaufvertrag hinfällig. Allenfalls schon erbrachte Leistungen sind zu retournieren.

Nichtigkeit des Vertrages, Eine Nichtigkeit kann neben dem Rücktritt geprüft werden

Es kann vorkommen, dass es bei einem Vertragsabschluss derart grobe Mängel gegeben hatte, dass ein Vertrag überhaupt nicht gültig zustande gekommen ist (Nichtigkeit). Die wechselseitig erbrachten Leistungen können zurückverlangt werden.

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