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Beweismittel gemäß Zivilprozessordnung in Österreich

Der Urkundenbeweis ist eines der wichtigen Beweismittel gemäß Zivilprozessordnung. Eine Urkunde ist echt, wenn sie von dem in ihr angegebenen Aussteller stammt bzw. von ihm unterschrieben ist. Eine Urkunde ist richtig, wenn der Inhalt der Wahrheit entspricht.

Bei Richtern gilt unter den Beweismitteln die Urkunden als ein sehr starkes Beweismittel mit einem hohen Grad an Zuverlässigkeit.

Zeugenvernehmung

Für Zeugen gild die Erscheinenspflicht. Zeugen sind zu ihrer Vernehmung vor dem Gericht zu laden. Erscheint ein Zeuge nicht, so wird er nochmals geladen und allenfalls eine Ordnungsstrafe verhängt.

Die Zeugenvernehmung ist eines der 5 Beweismittel, welche in der Zivilprozessordnung angeführt sind. Der Zeugenbeweis gilt im gerichtlichen Verfahren als äußert unzuverlässiges und unsicheres Beweismittel, da Menschen unterschiedlichen Wahrnehmungsfehlern und Entscheidungsverzerrungen ausgesetzt sind. Der Rechtsanwalt darf Kontakt zu dem von ihm namhaft gemachten Zeugen haben.

Ihr Rechtsanwalt in Österreich für den Bereich Prozessführung und Gerichtsverfahren.

Rechtsartikel: Beweismittel gemäß Zivilprozessordnung in Österreich.