Keine Haftung des Wegehalters für Mountainbike-Unfall (OGH 28. 11. 2012, 4 Ob 200/12h)
Nunmehr hat der OGH festgestellt, dass, wenn der Mountainbiker eine aus größerer Distanz erkennbare Absperrkette übersieht und deshalb stürzt, der Wegehalter nicht haftet.
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