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Mietrecht: Mangelhaft verbaute Badewanne als Kündigungsgrund? (OGH 31. 1. 2013, 6 Ob 15/13v)

Im Jahr 1987 ließ die Mieterin von Professionisten eine Badewanne einbauen, die neue Verfliesung des Badezimmers nahmen jedoch sie selbst und ihr Ehemann vor. Im Jahr 2010 wurden die ersten Mängel sichtbar. Der OGH urteilte:

Liegen zwischen Einbau der Badewanne und dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden mehr als 20 Jahre, kann der Vermieter daraus keinen Kündigungsgrund ableiten.

Ihr Rechtsanwalt in Innsbruck, Anwalt Tirol & Wien.

Rechtsnews - Mangelhaft verbaute Badewanne