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Haftung der Bank für selbständige Berater (OGH 17.12.2012, 4 Ob 129/12t)

Wenn eine Bank ein selbständiges Vermögensberatungsunternehmen als "Vertriebspartner" ständig mit der Vermittlung eines Anlageprodukts betraut hat, so haftet sie ihren Kunden in diesem Fall auch für eine mangelhafte Beratung durch Mitarbeiter dieses Unternehmens.

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