Ein "illegaler" Freizeitwohnsitz bzw. verbotener Freizeitwohnsitz ist gegeben, wenn eine Wohnung oder Wohnräumlichkeit für Freizeit- oder Erholungszwecke genutzt wird und somit nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dient....
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