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Rechtsanwalt Gamsjaeger

Ihr kompetenter Strafverteidiger mit Praxiserfahrung - Rechtsanwalt Mag. Gamsjäger vertritt Sie in ganz Österreich

 

Ihr Spezialist im Bereich Strafrecht, Law Experts Rechtsanwalt Mag. Stefan Gamsjäger

Rechtsanwalt Mag. Gamsjäger spezialisierte sich nach seinem Rechtsstudium und Rechtspraktikum am Bezirksgericht Telfs, Bezirksgericht Kitzbühel und am Landesgericht Innsbruck für Strafsachen auch auf den Bereich Verwaltungsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und allgemeines Strafrecht. Er war zudem als Ausbildungsjurist beim Land Tirol, der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck und als geprüfter Verwaltungsjurist in der Marktgemeinde Telfs tätig. Mag. Gamsjäger verfügt daher über hervorragende Kontakte zu Behörden und Gerichten.

Als bestens ausgebildeter Rechtsanwalt verfügt Mag. Gamsjäger über viele Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt und konnte als Strafverteidiger bereits eine Vielzahl von Freisprüchen, diversionellen Erledigungen und Einstellungen von Strafverfahren für seine Mandanten erreichen.

 

Rechtsanwalt Mag. Stefan Gamsjäger betreut Sie persönlich und kompetent, Ihr Strafverteidiger in Österreich

Wenn Sie auf die schiefe Bahn geraten sein sollten oder auch ohne Ihr Verschulden einer strafrechtlich relevanten Tat verdächtigt werden, zählt rasche und professionelle Hilfe durch einen erfahrenen Rechtsanwalt und Strafverteidiger. Aber auch wenn Sie von jemandem bedroht werden oder bereits Opfer einer Straftat geworden sind und Ihnen daraus ein entweder finanzieller oder körperlicher Schaden entstanden ist, brauchen Sie einen erfahrenen Fachmann, der Ihre Interessen als Geschädigter effektiv wahrnimmt und Ihnen zur Seite steht, um rechtzeitig die richtigen Schritte zu setzen.

Durch die Spezialisierung von Rechtsanwalt Gamsjäger auf das Rechtsgebiet Strafrecht verfügt dieser über enorme Praxiserfahrung und ist somit der richtige Ansprechpartner für Sie in dieser schwierigen Ausnahmesituation. Rechtsanwalt Gamsjäger hat einen hohen Qualitätsanspruch an seine Rechtsberatung und bearbeitet Ihren Fall daher überwiegend selbst, ohne diesen wie in manch anderen Kanzleien an Rechtsanwaltsanwärter auszulagern. Das bedeutet für Sie: Sie haben immer einen Ansprechpartner und werden sozusagen vom Chef betreut.

Bereits bei Ihrer ersten Einvernahme vor den Ermittlungsbehörden werden die Weichen für eine spätere Verurteilung oder einen Freispruch gestellt. Durch eine vorherige ausführliche rechtliche Abklärung des Sachverhalts kann Rechtsanwalt Gamsjäger Ihnen dabei helfen, entscheidenden Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens zu nehmen. Sie haben das Recht dazu, bereits bei Ihrer ersten Einvernahme vor der Polizei einen Anwalt beizuziehen, ergreifen Sie dieses Recht in Ihrem eigenen Interesse und nehmen Sie Kontakt mit uns auf, bevor Sie sich zur Sache äußern.

Rechtsanwalt Gamsjäger hat schon sehr viele Strafverfahren erfolgreich für seine Mandanten geführt und kann Ihnen daher aus dieser Erfahrung Ratschläge erteilen sowie dazu verhelfen, ein faires Verfahren zu erhalten, wo auch Ihre Sicht der Dinge entsprechend berücksichtigt wird. Auch wenn die Situation aussichtslos erscheint und ein Geständnis für Sie zunächst unumgänglich erscheint, kann durch eine mit Rechtsanwalt Gamsjäger abgesprochene effiziente Verfahrensführung und taktisch kluge Handlungsweise im Falle eines fast unausweichlichen Schuldspruches oft eine diversionelle Erledigung ohne Schuldspruch oder wenigstens eine mildes Urteil erreicht werden. Allenfalls kann Rechtsanwalt Gamsjäger auch eine unbedingte Freiheitsstrafe abwenden und lediglich eine Geldstrafe oder eine bedingte Strafnachsicht für Sie erreichen.


Rechtsanwalt Mag. Gamsjäger bietet im Bereich Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht insbesondere folgende Leistungen österreichweit an:

  • Rechtsberatung und Information über die Rechte als Opfer oder Täter in Strafsachen
  • Professionelle und engagierte Vertretung Ihrer Rechte vor Polizei, Finanzpolizei, Zollbehörde, sonstigen Verwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaft und vor Gericht, auch bereits bei der ersten Einvernahme vor Einleitung eines konkreten Strafverfahrens
  • Effektive und professionelle Vertretung Ihrer Rechte bereits im Ermittlungsverfahren und Erreichung von Einstellungen von Strafverfahren bevor es zur Hauptverhandlung kommt
  • Vertretung Ihrer Rechte im Hauptverfahren vor dem zuständigen Gericht
  • Wahrnehmung Ihrer Rechte in Untersuchungshaft bzw. Haft
  • Vertretung von Privatbeteiligten und Opferschutz, Erreichung von Schadenersatzzahlungen ohne gesonderte Einleitung von Zivilverfahren durch Anschluss des Opfers im Strafverfahren gegen den Täter
  • Erstattung von Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft für Mandanten, die durch strafbare Handlungen beeinträchtigt wurden
  • Ausarbeitung und Einbringung von Rechtsmitteln gegen Strafurteile, etwa Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung
  • Nach erfolgter Verurteilung zu einer unbedingten Haftstrafe: Erreichung der Möglichkeit eines Haftaufschubes oder einer Fußfessel (elektronisch überwachter Hausarrest) anstatt Antritt der Strafhaft

Mag. Gamsjäger verfügt über besondere Erfahrung insbesondere bei folgenden Straftatbeständen:
Diebstahl, Einbruch, Raub, Sachbeschädigung, Unterschlagung, Veruntreuung, Erpressung, Raufhandel, Nötigung, Drohung, Stalking (Beharrliche Verfolgung), Körperverletzung, üble Nachrede, Urkundenfälschung, Vollstreckungsvereitelung, Vollstrickungsbruch, Brandstiftung, Verletzung der Unterhaltspflicht, Kindesentziehung, Vergewaltigung, Urkundenfälschung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Verleumdung, Missbrauch der Amtsgewalt, Bestechlichkeit, Schlepperei. Weiters ist Mag. Gamsjäger auch im Bereich des Suchtmittelgesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes tätig.

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. klicken, um eine Email an Rechtsanwalt Mag. Gamsjäger zu schreiben oder rufen Sie +43(512)586 586.

 

 
 

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