Law Experts Österreich - Dr. Wiesflecker, Rechtsanwälte Österreich
Der Rechtsanwalt in Österreich - Selbstverwaltung und Unabhängigkeit
Die Rechtsanwaltschaft in Österreich ist als Selbstverwaltung organisiert. Jedes der 9 Bundesländer hat eine eigene Rechtsanwaltskammer. Überdies besteht für die Wahrnehmung der Interessen der Anwälte in Österreich und für die Organisationen der Aufgaben der Rechtsanwälte der Österreichische Rechtsanwaltskammertag. Ein besonderes Regelwerk für die österreichischen Rechtsanwälte ist die Rechtsanwaltsordnung (RAO).
Gemäß § 8 der Rechtsanwaltsordnung erstreckt sich das Vertretungsrecht eines Rechtsanwalts auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfaßt die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten. Vor allen Gerichten und Behörden ersetzt die alleinige Berufung auf die Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis. Die Befugnis zur umfassenden berufsmäßigen Parteienvertretung ist daher den Rechtsanwälten vorbehalten.
Die vom Rechtsanwalt in einer Rechtsordnung erbrachten Dienstleistungen sind für die praktische Ausgestaltung des Rechtsstaates von besonderer Bedeutung. Daher unterliegt der Rechtsanwalt in Österreich auch besonderen Berufsvorschriften. Der Rechtsanwalt in Österreich vermittelt mit seiner Rechtsberatung und seiner rechtlichen Vertretung dem Rechtssuchenden das rechtliche Gehör und wahrt dessen Freiheit. Im rechtsstaatlichen Zusammenhang ist daher der Rechtsanwalt der Garant der Rechtsstaatlichkeit.
Law Experts Rechtsanwälte Österreich vertreten Sie vor allen Gerichten und Behörden der Republik Österreich. Wir sind in die Liste der österreichischen Anwälte eingetragene Rechtsanwälte (www.rechtsanwaelte.at).
Treuepflicht, Unabhängigkeit und Verschwiegenheit garantiert - Law Experts Rechtsanwälte Österreich
Rechtsanwälte in Österreich durchlaufen eine äußerst strikte und aufwendige Ausbildung und unterliegen in ihrer Berufsausübung äußerst strengen Regeln. Grundvoraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften, eine fünfjährige praktische und sehr intensive Berufsausbildung sowie die Absolvierung der umfassenden Rechtsanwaltsprüfung vor dem jeweiligen Oberlandesgericht. Überdies zeichnen sich Anwälte aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für den Rechtsstaat nicht nur durch ein besonderes Fachwissen aus, sie sind auch unabhängig und zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Rechtsanwälte dürfen auch ausschließlich im Interessen ihrer Auftraggeber handeln. Diese Freiheit von Interessenskollisionen gewährleistet, dass der Rechtsanwalt keine Aufträge annehmen darf, die im Widerspruch zu Ihren Interessen als Klient stehen.
Law Experts Rechtsanwälte sind diesen Regeln besonders verpflichtet. Verschwiegenheit und Loyalität zum eigenen Mandanten ist für uns oberstes Gebot. Als Ihre Rechtsanwälte vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen, zu Ihrem Vorteil.
Praxiserfahrung und Spezialisierung, voller Teameinsatz selbstverständlich - Ihre Rechtsanwälte in Österreich vertreten Ihre Interessen
Dr. Hannes Wiesflecker ist ein dynamischer und moderner Rechtsanwalt und bietet Ihnen die nötige Praxiserfahrung und umfassendes Spezialwissen, um Ihnen bei Ihrer Rechtssache tatkräftig zur Seite zu stehen.
Law Experts Rechtsanwalt Dr. Hannes Wiesflecker betreut aufgrund seiner mehrjährigen Tätigkeit in renommierten, international tätigen Wirtschaftskanzleien und seiner Spezialisierung im Bereich des internationalen Vertragsrechtes sowie des Zivil- und Prozessrechtes namhafte Unternehmen und Privatpersonen und ist Vertrauens- und Vertragsanwalt einer gesetzlichen Interessensvertretung.
Je nach Spezialgebiet ist einer unserer Experten Ihr direkter Ansprechpartner und Teamleiter. Überdies bieten Ihnen Law Experts Rechtsanwälte ein Team von sonstigen Experten und Rechtsanwälten aus verschiedenen Spezialgebieten. Wir unterstützen Sie im Team in ganz Österreich.
Wir beraten und vertreten Sie als Ihre Anwälte in Österreich insbesondere in folgenden Bereichen:
- Zivilrecht & Prozessführung
- Schadenersatzrecht, Konsumentenschutzrecht
- Vertragserrichtung & AGBs
- Liegenschafts- & Wohnrecht
- Bau- & Raumordnungsrecht
- Gemeinde- & Verwaltungsrecht
- Unternehmens- & Gesellschaftsrecht
- Arbeitsrecht, Handelsvertreterrecht
- IT & IP-Recht
- Straf- & Wirtschaftsstrafrecht
Wir garantieren Ihnen, dass Ihre Rechtssache mit der maximalen Aufmerksamkeit und Genauigkeit und ausschließlich von hoch qualifizierten Experten im Law Experts Team bearbeitet wird. Als Ihre Rechtsanwälte stehen wir auf Ihrer Seite und geben 100%.
Wir vertreten Ihre Interessen in ganz Österreich - Law Experts Rechtsanwälte
Die international ausgezeichneten Law Experts Rechtsanwälte verfügen über Standorte / Sprechstellen in Innsbruck (Kanzleisitz) und Wien sowie über ein österreichweites und weltweites Netzwerk von Partnerkanzleien. Überdies verfügt unsere Rechtsanwaltskanzlei nicht nur international, sondern auch regional über beste Kontakte.
Fachpublikationen, aktuelle Rechtsprechung, unser Rechtswörterbuch sowie Law Experts auf Twitter finden Sie unter folgenden Punkten:
- Aktuelle Rechtsartikel zu unterschiedlichen Spezialgebieten
- Rechtsinformationen und Verfahren
- Fachpublikationen von Law Experts Rechtsanwälte
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Gerne beraten wir Sie umfassend und kompetent! Wir vertreten Ihre Interessen in ganz Österreich. Als Ihre Rechtsanwälte stehen wir auf Ihrer Seite und geben 100%!
Kontaktieren Sie uns unverbindlich und klicken Sie hier, um eine Email an die Rechtsanwaltskanzlei Law Experts zu schreiben oder rufen Sie +43(512)586 586.
Finden Sie mehr Informationen zum Thema Rechtsanwalt in Österreich, Rechtsanwälte in Österreich und Rechtsanwaltskanzleien in Österreich in unserem nachfolgenden Artikel:
- Einen Rechtsanwalt in Österreich finden, Rechtsanwaltsverzeichnis in Österreich
- Die Rechtsberatung in Österreich durch einen österreichischen Rechtsanwalt
- Die Anwaltskosten beim Rechtsanwalt, Das Erstgespräch, Verrechnungsmöglichkeiten
- Honorarvereinbarung, Rechtsanwaltstarifgesetz, Autonome Honorarkriterien (AHK)
- Anwaltskosten vor Gericht: Beispielberechnung nach Rechtsanwaltstarifgesetz bei unterschiedlichen Streitwerten & Vergleich Stundensatzabrechnung
- Beispiel unverbindliche Musteraufstellung nach Einheitssatz bei einem Streitwert - wegen: EUR 155.000,00 (Jahr 2019)
- Beispiel unverbindliche Musteraufstellung nach Einheitssatz bei einem Streitwert - wegen: EUR 55.000,00 (Jahr 2020)
- Beispiel unverbindliche Musteraufstellung nach Einheitssatz bei einem Streitwert - wegen: EUR 5.500,00 (Jahr 2020)
- Beispiel unverbindliche Musteraufstellung nach Einzelleistung bei einem Streitwert - wegen: EUR 440.000,00 (Jahr 2020)
- Beispiel unverbindliche Musteraufstellung nach Einzelleistung bei einem Streitwert, Vertragsprüfung - wegen: EUR 2.800.000,00 (Jahr 2021)
- Unterschiede bezüglich Anwaltshonorar bei einer Abrechnung nach Rechtsanwaltstarifgesetz im Gegensatz zu einer Abrechnung nach Stundensatz
- Wer zahlt wann welche Kosten, Aufklärung über das Honorar, Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts
- Das Berufsbild des Anwaltes in Österreich, Rechtsanwaltskanzleien in Österreich und die Rechtsberatung
- Der anwaltliche Rechtsauskunft von Rechtsanwälten in Österreich
- Haftung der rechtsberatenden Berufe, Rechtsberatung Österreich
- Die Abwicklung von Immobilientransaktionen durch einen Rechtsanwalt in Österreich, Treuhandschaft in Österreich
- Der Verteidigernotruf bei einem österreichischen Rechtsanwalt, Ihr Anwalt hilft
- Weitere Informationen über Rechtsanwälte in Österreich, das österreichische Recht, die Gerichte in Österreich und hilfreiche Informationsplattformen
Einen Rechtsanwalt in Österreich finden, Rechtsanwaltsverzeichnis in Österreich
Um sich über die Organisation von Rechtsanwälten in Österreich zu informieren, kann man unter anderem die Webseite „Die österreichischen Rechtsanwälte“ des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) aufrufen.
Auf dieser Webseite gibt es neben allgemeinen Informationen über Rechtsanwälte in Österreich und den Rechtsanwalt allgemein und seine Tätigkeiten auch ein sehr gutes Rechtsanwaltsverzeichnis.
In diesem Rechtsanwaltsverzeichnis der österreichischen Rechtsanwälte ist jeder in Österreich bei einer Rechtsanwaltskammer eingetragene Rechtsanwalt eingetragen und kann dies durch eine Suchabfrage überprüft werden. Im Rechtsanwaltsverzeichnis kann ein österreichischer Rechtsanwalt entweder mit einer Namenssuche, Ortsuche oder auch nach Spezialgebieten gesucht werden.
Überdies kann auf dem Europäischen Justizportal unter https://e-justice.europa.eu unter dem Menüpunkt „Wie finde ich …?“ / Wie finde ich einen Rechtsanwalt?“ oder mit einem Klick hier in ganz Europa ein Rechtsanwalt gefunden werden; natürlich auch ein Rechtsanwalt in Österreich.
Die Rechtsberatung in Österreich durch einen österreichischen Rechtsanwalt
Nachdem die Ausbildung eines Rechtsanwaltes in Österreich äußerst lang, komplex und schwierig ist, ist das Beratungsniveau, österreichischen Rechtsanwälten generell sehr hoch. In der Regel benötigt ein Rechtsanwalt in Österreich inklusive Studium und Praxiszeit ca. 10 Jahre, bis er überhaupt in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen werden kann.
Rechtsanwälte in Österreich müssen umfangreiche Bildungs- und Zulassungsanforderungen in ihrer Ausbildung erfüllen. Grundvoraussetzung für die Tätigkeit als Rechtsanwalt in Österreich sind jedenfalls ein abgeschlossenes Studium des österreichischen Rechts sowie eine 5-jährige praktische Berufsausbildung in einer Rechtsanwaltskanzlei in Österreich. Von der praktischen Berufsausbildung müssen mindestens 3 Jahre in der Kanzlei eines Rechtsanwaltes als Berufsanwärter verbracht werden. In dieser Zeit sind zudem Ausbildungsveranstaltungen zu erbringen.
Klicken Sie hier, um eine Informationsbroschüre zum Thema Recht für die Rechtsberatung durch einen österreichischen Rechtsanwalt herunterzuladen.
Die Anwaltskosten beim Rechtsanwalt, Das Erstgespräch, Verrechnungsmöglichkeiten
Das erste Gespräch beim Rechtsanwalt in Österreich ist grundsätzlich nur kostenlos, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde oder der Rechtsanwalt eine kostenlose Erstberatung angeboten hat. Auch im Rahmen der Erstberatung erbringt der Rechtsanwalt bereits eine Leistung, die nach dem Tarif abgerechnet werden kann. Dies betrifft auch reine Telefonate.
Die vom Rechtsanwalt erbrachte Leistung kann als Pauschalhonorar, Zeithonorar oder nach Tarif verrechnet werden. Möglich ist auch die Vereinbarung eines Erfolgszuschlags.
Honorarvereinbarung, Rechtsanwaltstarifgesetz, Autonome Honorarkriterien (AHK)
In Österreich gilt die freie Honorarvereinbarung. Jeder Rechtsanwalt in Österreich hat jedenfalls einen Anspruch auf eine angemessene Entlohnung. Die Honorarvereinbarung ist der Vertrag des Rechtsanwaltes mit dem Mandanten über die Abrechnung seiner Leistung. Inhaltlich ist der Rechtsanwalt frei. Im Innenverhältnis zum Mandanten ist daher sogar das Standesrecht keine Schranke, da auch „disziplinäre“ Honorarabrechnungen, wenn sie die Grenzen des Zivilrechts (Wucher, Sittenwidrigkeit oder Angemessenheit) nicht überschreiten, zivilrechtlich bindend sind. Auch wenn es keiner ausdrücklichen Vereinbarung über die Abrechnung des Honorars bedarf, da jedenfalls das angemessene Honorar geschuldet wird (RATG, AHK), empfiehlt sich auch der Abschluss einer schriftlichen Honorarvereinbarung. Um spätere Problem zu verhindern, ist auch bei tariflicher Abrechnung zu empfehlen, die Bemessungsgrundlage zu fixieren und allenfalls anzugeben, wenn sich diese von den tariflichen Sätzen unterscheidet.
Wurden keine gesonderten Vereinbarungen getroffen, so rechnet der Anwalt in Österreich „nach Tarif“ ab (u.a. Rechtsanwaltstarifgesetz). Es kommen für alle österreichischen Rechtsanwälte dieselben gesetzlichen Tarifbestimmungen zur Anwendung. Diese sind vor allem das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), das Notariatstarifgesetz (NTG) und die Autonomen Honorarkriterien (AHK). Die Tarife für österreichische Rechtsanwälte nach RATG können hier online berechnet werden.
Die sogenannten AHK (Allgemeine Honorar-Kriterien) sind ein Beschluss des ÖRAK. In diesem Beschluss wird geregelt, dass gem §§ 1004, 1052 ABGB für die anwaltliche Leistung ein angemessenes Honorar geschuldet wird.
Der Rechtsanwalt ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Honorarakonti einzufordern und einzunehmen.
Für die Abrechnung bestehen grundsätzlich vier Möglichkeiten. Eine Abrechnung erfolgt in der Praxis wie folgt:
- Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (wahlweise nach Einheitssatz oder Einzelleistung)
- Abrechnung nach den Allgemeinen Honorarkriterien
- Abrechnung nach Stundensatz
- Abrechnung nach Pauschalvereinbarungen
Wird nach Einheitssatz oder Einzelleistung abgerechnet, ist die Bemessungsgrundlage (Streitwert) von großer Bedeutung. Sie ist nämlich für die Höhe der einzelnen Leistungen maßgebend. Die häufigsten Abrechnungsarten bei Rechtsanwälten in Österreich sind daher folgende:
- Abrechnung nach Einheitssatz: Es kommt der gesetzliche Tarif des Rechtsanwaltstarifgesetz zur Anwendung. Zu den gesetzlichen Tarifbestimmungen (Tarifposten) kommt ein pauschalierter Zuschlag (Einheitssatz) von 50% oder 60% (je nach Bemessungsgrundlage) hinzu. Je nach Art der Leistung kann auch ein doppelter (100% oder 120%), dreifacher oder vierfacher Einheitssatz zur Anwendung gelangen. Mit diesem Abrechnungsmodell gelten sämtliche Nebenkosten (Besprechungen, Telefonate, Korrespondenz mit dem Mandanten oder der Rechtsschutzversicherung etc) als abgegolten bzw. werden pauschal vom Einheitssatz umfasst. Diese Art der Abrechnung erfolgt u.a. gegenüber den Gerichten oder dem Gegner.
- Abrechnung nach Einzelleistung: Bei dieser Abrechnung werden sämtliche Einzelleistungen (Telefonate, E-Mails, Besprechungen etc.) und Barauslagen (Gerichtsgebühren, Postgebühren, Kopien, Firmenbuchsauszüge etc.) einzeln erfasst und nach dem gesetzlichen Tarif des Rechtsanwaltstarifgesetz oder den AHK zur Abrechnung gebracht.
- Abrechnung nach Stundensatz: Die Abrechnung nach Stundensatz erfolgt unabhängig von einem Streitwert und der Art der rechtsanwaltlichen Leistung. Es wird ein fixer Stundensatz vereinbart, der je nach Vereinbarung in Zeiteinheiten abgerechnet wird. In der Regel wird nach Zeiteinheiten von 5, 10 oder 15 Minuten abgerechnet. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, die gesamte mit der Tätigkeit zusammenhängende Zeit zu verrechnen (dies inkludiert auch Vorbereitungshandlungen, Aktenstudium, Reisezeiten, etc.). Wenn mehrere Anwälte in einer Kanzlei gemeinsam tätig sind, ist jeder von Ihnen berechtigt, die entsprechenden Zeiten seiner Tätigkeit gesondert zu verrechnen. Üblicherweise werden die Stundensätze nach den Erfahrungen der Rechtsanwälte abgestuft, wobei auch sogenannte Mischstundensätze zulässig sind.
Anwaltskosten vor Gericht: Beispielberechnung nach Rechtsanwaltstarifgesetz bei unterschiedlichen Streitwerten & Vergleich Stundensatzabrechnung
Das Honorarrecht gliedert sich grundsätzlich in zwei Gebiete. Die eine Gruppe ist die Verrechnung des Honorars mit dem eigenen Rechtsanwalt, die zweite Gruppe ist der Kostenersatz z.B. im zivilrechtlichen Verfahren, in dem Kostenersatz gegenüber der Gegenseite vorgesehen ist. Die wesentlichen Bestimmungen des Honorarrechtes sind wie bereits angeführt das gesetzlich geregelte Kostenersatzrecht im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) sowie die vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag beschlossenen Autonomen Honorarkriterien (AHK).
Bei einem Streitwert von Euro 155.000 bzw. Euro 5.500 könnte eine Abrechnung eines Rechtsanwaltes in Österreich bzw. eine Gerichtskostennote z.B. wie folgt ausschauen, wobei hier bei Euro 155.000 vier Möglichkeiten bezüglich der Länge der Gerichtsverhandlung angeführt sind. Das angeführte Honorar des Rechtsanwaltes in Österreich richtet sich in diesem ersten Fall danach, ob er nunmehr 1, 2, 3 oder 4 Stunden bei Gericht ist. Würde der Rechtsanwalt in Österreich in diesem Fall 1 Stunde bei Gericht sein und eben die angeführten Leistungen wie z.B. die Klage etc. erbracht haben, so würde ihm ein Gesamthonorar von Euro 10.416,36 zustehen. Es handelt sich hierbei um unverbindliche Musteraufstellungen nach Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und hängt das tatsächliche Honorar von vielen Umständen ab, weiters ändert sich der Tarif in der Regel jährlich.
Beispiel unverbindliche Musteraufstellung nach Einheitssatz bei einem Streitwert - wegen: EUR 155.000,00 (Jahr 2019)
Datum | Leistung | Tarif | Kosten | Barauslagen | |
18.03. | Bem.grundlage (RATG/GGG): 155.000,00 | ||||
18.03. | Klage | TP 3A | 844,50 | ||
50% Einheitssatz | 422,25 | ||||
ERV-Erhöhungsbetrag | 3,60 | ||||
Pauschalgebühr | 4.170,00 | ||||
05.06. | Vorbereitender Schriftsatz | TP 3A | 844,50 | ||
50% Einheitssatz | 422,25 | ||||
ERV-Erhöhungsbetrag | 1,80 | ||||
12.06. | Verhandlung TP3A | TP 3A | 844,50 | ||
50% Einheitssatz | 422,25 | ||||
Zwischensumme | 3.805,65 | 4.170,00 |
Verhandlung:
Verhandlungsdauer: | 1 Std. | 2 Std. | 3 Std. | 4 Std. | ||||||||
Verhandlung TP3A | 933,10 | 1.399,60 | 1.866,10 | 2.332,70 | ||||||||
50% Einheitssatz | 466,55 | 699,80 | 933,05 | 1.166,35 | ||||||||
GESAMT: | ||||||||||||
Honorar: | EUR | 5.205,30 | EUR | 5.905,05 | EUR | 6.604,80 | EUR | 7.304,70 | ||||
Barauslagen | ||||||||||||
20% Umsatzsteuer | EUR | 1.041,06 | EUR | 1.181,01 | EUR | 1.320,96 | EUR | 1.460,94 | ||||
Barauslagen (USt-frei): | EUR | 4.170,00 | EUR | 4.170,00 | EUR | 4.170,00 | EUR | 4.170,00 | ||||
Summe: | EUR | 10.416,36 | EUR | 11.256,06 | EUR | 12.095,76 | EUR | 12.935,64 |
Beispiel unverbindliche Musteraufstellung nach Einheitssatz bei einem Streitwert - wegen: EUR 55.000,00 (Jahr 2020)
Datum | Leistung | Tarif | Kosten | Barauslagen | |
14.08. | Bem.grundlage (RATG/GGG): 55.000,00 | ||||
14.08. | Klage, sonstige | TP 3A | 833,10 | ||
100% Einheitssatz | 833,10 | ||||
ERV-Erhöhungsbetrag | 4,10 | ||||
Pauschalgebühr | 1.459,00 | ||||
14.08. | Vorbereitender Schriftsatz | TP 3A | 833,10 | ||
50% Einheitssatz | 416,55 | ||||
ERV-Erhöhungsbetrag | 2,10 | ||||
14.08. | Schriftsatz TP2 | TP 2 | 422,30 | ||
50% Einheitssatz | 211,15 | ||||
ERV-Erhöhungsbetrag | 2,10 | ||||
14.08. | Verhandlung TP3A | TP 3A (2h) | 1.249,60 | ||
50% Einheitssatz | 624,80 | ||||
Zwischensumme | 5.432,00 | 1.459,00 |
Verhandlung:
Verhandlungsdauer: | 1 Std. | 2 Std. | 3 Std. | |||||||||
Verhandlung TP3A | 833,10 | 1.249,60 | 1.666,10 | |||||||||
50% Einheitssatz | 416,55 | 624,80 | 833,05 | |||||||||
GESAMT: | ||||||||||||
Honorar: | EUR | 6.681,65 | EUR | 7.306,40 | EUR | 7.931,15 | ||||||
Barauslagen (USt-pflichtig): | ||||||||||||
20% Umsatzsteuer | EUR | 1.336,33 | EUR | 1.461,28 | EUR | 1.586,23 | ||||||
Barauslagen (USt-frei): | EUR | 1.459,00 | EUR | 1.459,00 | EUR | 1.459,00 | ||||||
Summe: | EUR | 9.476,98 | EUR | 10.226,68 | EUR | 10.976,38 |
Beispiel unverbindliche Musteraufstellung nach Einheitssatz bei einem Streitwert - wegen: EUR 5.500,00 (Jahr 2020)
Datum | Bezeichnung | Tarif | Einh.satz |
03.07. | Klage | TP 3A | 216,80 |
120% Einheitssatz | 260,16 | ||
ERV-Erhöhungsbetrag | 4,10 | ||
Pauschalgebühr | 314,00 | ||
08.07. | Schriftsatz TP2 | TP 2 | 108,50 |
60% Einheitssatz | 65,10 | ||
ERV-Erhöhungsbetrag | 2,10 | ||
10.07. | Vorbereitender Schriftsatz samt Urkundenvorlage TP3A | TP 3A | 216,80 |
60% Einheitssatz | 130,08 | ||
ERV-Erhöhungsbetrag | 2,10 | ||
17.07. | Verhandlung TP3A | TP 3A (2h) | 325,20 |
60% Einheitssatz | 195,12 | ||
30.10. | Verhandlung TP3A | TP 3A | 216,80 |
60% Einheitssatz | 130,08 |
Einh.satz | ||
Honorar: | EUR | 1.872,94 |
EUR | 1.872,94 | |
Umsatzsteuer: | EUR | 374,59 |
Auslagen (USt-frei): | EUR | 314,00 |
Summe: | EUR | 2.561,53 |
Beispiel unverbindliche Musteraufstellung nach Einzelleistung bei einem Streitwert - wegen: EUR 440.000,00 (Jahr 2020)
Datum | Bezeichnung | Tarif | Einzellst. | Bem.grundl. |
15.07. | Email an Mandant/Gegner, kurz | TP 5 +Inf. | 130,70 | 440.000,00 |
Email-Kzl | 1,00 | |||
16.07. | Email an Mandant/Gegner/Sonstige, lang | TP 6 +Inf. | 260,30 | |
Email-Kzl | 1,00 | |||
22.07. | Telefonat kurz mit Mandant/Gegner/Sonstige | TP 8(K) | 231,00 | |
23.07. | Telefonat lang mit Mandant/Gegner/Sonstige, 20 Minuten | TP 8(L) | 577,40 | |
24.07. | Telefonat lang mit Mandant/Gegner/Sonstige, 60 Minuten | TP 8(L) (2/2h) | 1.154,80 | |
24.07. | Konferenz mit Mandant/Gegner/Sonstige, bis 30 Minuten | TP 8(L) | 577,40 | |
24.07. | Konferenz mit Mandant/Gegner/Sonstige, 90 Minuten | TP 8(L) (3/2h) | 1.732,20 |
Einzellst. | ||
Honorar: | EUR | 4.663,80 |
Auslagen (USt-pflichtig): | EUR | 2,00 |
EUR | 4.665,80 | |
Umsatzsteuer: | EUR | 933,16 |
Rechnungsbetrag: | EUR | 5.598,96 |
Beispiel unverbindliche Musteraufstellung nach Einzelleistung bei einem Streitwert, Vertragsprüfung - wegen: EUR 2.800.000,00 (Jahr 2021)
Datum | Bezeichnung | Tarif | Einzellst. | Bem.grundl. |
24.07.2020 | Email an Mandant/Gegner, kurz | TP 5 +Inf. | 130,70 | 2.800.000,00 |
Email-Kzl | 1,00 | |||
24.07.2020 | Email an Mandant/Gegner/Sonstige, lang | TP 6 +Inf. | 260,30 | |
Email-Kzl | 1,00 | |||
24.07.2020 | Telefonat kurz mit Mandant/Gegner/Sonstige | TP 8(K) | 231,00 | |
24.07.2020 | Telefonat lang mit Mandant/Gegner/Sonstige, 20 Minuten | TP 8(L) | 577,40 | |
24.07.2020 | Telefonat lang mit Mandant/Gegner/Sonstige, 60 Minuten | TP 8(L) (2/2h) | 1.154,80 | |
24.07.2020 | Konferenz mit Mandant/Gegner/Sonstige, bis 30 Minuten | TP 8(L) | 577,40 | |
24.07.2020 | Konferenz mit Mandant/Gegner/Sonstige, 90 Minuten | TP 8(L) (3/2h) | 1.732,20 | |
10.02.2021 | Email an Doktor | TP 5 +Inf. | 130,70 | |
Email-Kzl | 1,00 | |||
24.03.2021 | Vertragsprüfung, TP3A | TP 3C | 3.537,60 | |
ERV-Erhöhungsbetrag | 2,10 |
Einzellst. | ||
Honorar: | EUR | 8.334,20 |
Auslagen (USt-pflichtig): | EUR | 3,00 |
EUR | 8.337,20 | |
Umsatzsteuer: | EUR | 1.667,44 |
Auslagen (USt-frei): | ||
Rechnungsbetrag: | EUR | 10.004,64 |
Unterschiede bezüglich Anwaltshonorar bei einer Abrechnung nach Rechtsanwaltstarifgesetz im Gegensatz zu einer Abrechnung nach Stundensatz
Zu beachten ist, dass bei einer vereinbarten Stundensatzabrechnung mit dem Rechtsanwalt sich hier ein entsprechender Differenzbetrag zwischen der Erstattung von Rechtsanwaltskosten in einem Gerichtsverfahren und zu den sodann tatsächlich einem Anwalt zu bezahlenden Kosten ergibt. Den Unterschied erkennt man gut an den beiden Aufstellungen. Je höher der jeweilige Streitwert ist, desto höher ist der Ersatzanspruch in einem Gerichtsverfahren, wenn man dieses gewinnt.
Bezüglich der klagsweisen Geltendmachung der oben zuvor angeführten Euro 5500 ergibt sich im Falle einer vereinbarten Stundensatzabrechnung sodann insbesondere bei niedrigen Streitwerten der zu beachtende Punkt, dass der Rechtsanwalt auf Basis der Stundensatzabrechnung zu bezahlen ist, jedoch von der Gegenseite der Ersatz der Anwaltskosten nur auf Basis des Tarifes erfolgt. Das hat zur Folge, dass bei einem Streitwert von Euro 5500 nur ein Teil der selbst bezahlten Anwaltskosten im Gerichtsverfahren erstattet wird; selbst wenn man im Verfahren zu 100 % gewinnt. Bei sehr hohen Streitwerten kann sich dieses Verhältnis allerdings umkehren und der Fall eintreten, dass man einen wesentlich höheren Betrag von der Gegenseite in einem Verfahren bei vollständigem Obsiegens ersetzt bekommt, als man selbst dem Anwalt auf Basis einer Stundensatzabrechnung bezahlen muss. Diese Unterschiede sind in der Systematik des Rechtsanwaltstarifgesetzes begründet.
Wer zahlt wann welche Kosten, Aufklärung über das Honorar, Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts
Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs besteht nur eine ganz allgemeine Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten über die ihm unbekannten wirtschaftlichen Auswirkungen, insbesondere auch über jene im Prozesskostenrecht (7 Ob 250/05y) bzw. überhaupt über sein Honorar (2 Ob 145/05w).
Im Zivilprozess und im Exekutionsverfahren hat die unterlegene Partei der obsiegenden Partei im Ausmaß des Obsiegens die Kosten nach dem Tarif zu ersetzen.
Im zivilgerichtlichen Verfahren richtet sich der Kostenersatz des obsiegenden Gegners der Höhe und der Methodik nach nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz. Die Methode der Berechnung entspricht jener, die bereits im Verhältnis zum eigenen Klienten dargelegt wurde. Der effektiv zuzusprechende Kostenersatz richtet sich nach dem Grad des Obsiegens. Jede Partei erhält die Kosten in dem Ausmaß mit der sie im Verfahren durchdringt, also erfolgreich ist. Dadurch ergibt sich bei den Honoraransprüchen, dass bei einem 50%-Erfolg des Klagebegehrens sich das Kostenbegehren im Honorarbereich aufhebt, da sowohl die klagende als auch die beklagte Partei je mit der Hälfte ihres Anspruchs durchgedrungen ist. Es ist in diesem Fall die Hälfte des Anspruches gewonnen wie verloren. Im Falle eines Prozesserfolgs von 75 % ergibt sich ein Honoraranspruch des 75%igen Gewinners von 50 % des Honorars.
In Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof und bei einzelnen Verfahren vor den Landesverwaltungsgerichten erhält der erfolgreiche Beschwerdeführer einen festgelegten Kostenersatz von der Behörde.
Im Strafverfahren kann ein pauschalierter Kostenersatz im Falle des Freispruches beantragt werden.
Das Berufsbild des Anwaltes in Österreich, Rechtsanwaltskanzleien in Österreich und die Rechtsberatung
Rechtsanwälte in Österreich zeichnen sich nicht nur durch ein besonderes Fachwissen aus. Rechtsanwälte in Österreich sind auch unabhängig und zur absoluten Verschwiegenheit sowie ausschließlich den Interessen ihres Auftraggebers verpflichtet.
Absolute Unabhängigkeit der Rechtsanwälte in Österreich bedeutet, dass Rechtsanwälte in Österreich durch ihren freien und unabhängigen Berufstand ihre Interessen auch gegenüber dem Staat und bedeutenden Institutionen vertreten können.
Verschwiegenheit der Rechtsanwälte meint, dass Ihr Rechtsanwälte verpflichtet ist, gegenüber Dritten absolut verschwiegen zu sein.
Der anwaltliche Rechtsauskunft von Rechtsanwälten in Österreich
Grundsätzlich können Sie mittels der angeführten Verzeichnisse leicht einem passenden Rechtsanwalt aussuchen und diesen jederzeit kontaktieren. In der Regel ist die erste, kurze Rechtsberatung mit einem Rechtsanwalt in Österreich kostenlos, wobei der Rechtsanwalt grundsätzlich auf Basis des Rechtsanwaltstarifgesetzes alle Leistungen auch ohne Vollmacht abrechnen kann.
Ansonsten wurde für Rechtsberatungen durch einen Rechtsanwalt die "Erste Anwaltliche Auskunft" als Serviceangebot der Rechtsanwaltskammern Österreichs eingerichtet. In einem ersten, kostenlosen Orientierungsgespräch mit einem Rechtsanwalt erhalten Sie einer erste Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise.
Haftung der rechtsberatenden Berufe, Rechtsberatung Österreich
Der Rechtsanwalt unterliegt bei Ausübung seiner fachlichen Tätigkeit den Bestimmungen über die Schadenersatzpflicht von Sachverständigen. Erste Voraussetzung für die Schadenersatzpflicht des Rechtsanwaltes in Österreich ist, dass dieser gegenüber dem Geschädigten ein rechtswidriges Verhalten setzt. Der Rechtsanwalt kann nur für jenen Schaden haften, der seine Ursache in seinem rechtswidrigen Verhalten hat. Es ist daher zu prüfen, ob der Schaden nur wegen dieses Verhaltens entstanden ist oder auch sonst eingetreten wäre.
Eine weitere Haftungsvoraussetzung ist das Verschulden des Rechtsanwaltes an dem rechtswidrigen Verhalten. Zur Haftungsbegründung genügt grundsätzlich die fahrlässige Schadenszufügung. Diese liegt dann vor, wenn der Rechtsanwalt die ihm durch Vertrag oder durch Gesetz gebotene Sorgfalt außer Acht lässt.
Diese Grundsätze gelten natürlich nur für den Fall, dass der Mandant seinen Rechtsanwalt auch korrekt informiert. Macht der Mandant hingegen wissentlich falsche Angaben, so entsteht keine Schadenersatzpflicht des Rechtsanwaltes. Der Rechtsanwalt ist also nicht verpflichtet, die Richtigkeit der ihm von seinem Klienten erteilten Informationen in Zweifel zu ziehen, solange er nicht für ihre Unrichtigkeit erhebliche Anhaltspunkte hat.
Die Abwicklung von Immobilientransaktionen durch einen Rechtsanwalt in Österreich, Treuhandschaft in Österreich
Typisch für die Tätigkeiten von Rechtsanwälten in Österreich ist, dass sämtliche Tätigkeitsbereiche eines Rechtsanwaltes genauestens reguliert sind und spezielle Bereiche weiters durch eigene Register und Versicherungen abgesichert sind.
Einer dieser Bereiche ist die Abwicklung von Liegenschaftstransaktionen und die damit verbundenen Treuhandschaften in Bezug auf z.B. den Kaufpreis. Übernimmt ein Rechtsanwalt in Österreich diesbezüglich Aufgaben, so muss er entsprechend bestimmter Vorschriften diese Treuhandschaft über einen z.B. Kaufpreis im Detail an die jeweilige Rechtsanwaltskammern melden und wird diese Tätigkeit auch von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer überwacht. Die Rechtsanwaltskammern in Österreich führen hierzu eben Kontrolleinrichtungen über die von Rechtsanwälten vertraglich übernommenen Treuhandschaften.
Grundsätzlich ist die Treuhandschaft ist Dienstleistung der Österreichischen Rechtsanwälte, die bei der Abwicklung von Rechtsgeschäften, besonders bei Liegenschaftskaufverträgen, eine zentrale Rolle spielt. Sie dient wie angeführt der Absicherung vertraglich vereinbarter Zahlungen gegenüber dem Vertragspartner, z.B. des Kaufpreises einer Liegenschaft bis zur Grundbuchseintragung. Die Rechtsanwaltsordnung (§ 10a RAO) verpflichtet jeden Rechtsanwalt eine von ihm übernommene Treuhandschaft eigenverantwortlich auszuüben und grundsätzlich ab einem Treuhanderlag von über € 40.000,-- über eine von der Rechtsanwaltskammer zu führende Treuhandeinrichtung abzuwickeln.
Der Verteidigernotruf bei einem österreichischen Rechtsanwalt, Ihr Anwalt hilft
Der sogenannte Verteidigernotruf im Strafrecht ist eine Einrichtung der österreichischen Rechtsanwaltskammern und ist der Verteidigernotruf zum rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst für festgenommene Beschuldigte rund um die Uhr kostenfrei aus ganz Österreich erreichbar unter der Telefonnummer 0800 376 386 erreichbar.
Um einem Beschuldigten in einem Strafverfahren gleich von Anfang an die optimale Beratung zur möglichen, wurde gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz ein rechtsanwaltlicher Bereitschaftsdienst von österreichischen Rechtsanwälten eingerichtet. Der Bereitschaftsdienst der österreichischen Rechtsanwälte ("Verteidigernotruf") gibt festgenommenen Beschuldigten die Möglichkeit, bereits bei der ersten Vernehmung sowie nach Einlieferung in die Justizanstalt bis zur Entscheidung über die Verhängung der Untersuchungshaft Kontakt mit einem Verteidiger aufzunehmen.
Über die angeführte Bereitschaftsdienst-Hotline unter 0800 376 386, die täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr besetzt ist, kann unverzüglich ein Verteidiger, ein Strafverteidiger erreicht werden.
Der erste Anruf und eine erste telefonische Beratung sind in diesen Fällen sogar kostenfrei. Ansonsten ist zu beachten, dass die Leistungen grundsätzlich kostenpflichtig.
Weitere Informationen über Rechtsanwälte in Österreich, das österreichische Recht, die Gerichte in Österreich und hilfreiche Informationsplattformen
Finden Sie in der Folge wichtige Links zu Informationen betreffend die Tätigkeiten von Rechtsanwälten in Österreich, zum österreichischen Recht und den Gerichten wie folgt:
- Fristenrechner zur Berechnung von Fristen