Lizenzverträge sind Verträge über die Einräumung von Benutzungs-, Herstellungs- und Vertriebsrechten an einem Patent, einem Gebrauchsmuster, einem Softwareurheberrecht, einem Geschmacksmuster oder auch an einer Marke. Der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts überlässt die vollständige oder teilweise Auswertung dessen gegen Zahlung von Lizenzgebühren einem Dritten.
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