Die sicherste und erfolgversprechendste Möglichkeit, eine Bewilligung zur Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft beim geplanten Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit zu erhalten, ist der Nachweis besonderer Leistungen im Interesse der Republik Österreich. Das Staatsbürgerschaftsgesetz (§ 28 Abs 1 Z 1 StbG) sieht ausdrücklich vor, dass die Beibehaltung zu bewilligen ist, wenn der Antragsteller bereits Leistungen im Interesse der Republik erbracht hat oder aufgrund seiner bisherigen Entwicklung solche Leistungen in Zukunft zu erwarten sind. Dazu zählen etwa wissenschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle oder sportliche Verdienste, die einen positiven Beitrag für Österreich leisten.
In der Praxis ist die Argumentation mit solchen Leistungen – auf Basis der Beratung durch einen sehr erfahrenen Rechtsanwalt – besonders erfolgversprechend, weil sie objektiv nachvollziehbar und rechtlich gut begründbar ist. Die Behörden und Gerichte orientieren sich an konkreten Kriterien und Prognosen, die sich auf belegbare Fakten stützen. Die Erfahrung zeigt, dass die Erfolgsaussichten massiv steigen, wenn ein erfahrener Rechtsanwalt das Verfahren begleitet: Ein spezialisierter Anwalt kann die individuellen Leistungen präzise herausarbeiten, die notwendigen Nachweise optimal aufbereiten und die Argumentation gezielt auf die rechtlichen Anforderungen und die aktuelle Judikatur abstimmen. Auch die Kommunikation mit den Behörden und die Einholung unterstützender Stellungnahmen kann so professionell erfolgen.
Andere Begründungen – etwa besonders berücksichtigungswürdige persönliche oder familiäre Gründe – sind zwar ebenfalls fallweise möglich, aber in der Praxis oft schwieriger durchzusetzen. Die Beibehaltung aus Gründen des Kindeswohls ist wiederum ein Sonderfall für Minderjährige.
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