Ja, wenn Eltern ohne vorherige Bewilligung zur Beibehaltung eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben, verlieren minderjährige Kinder ebenfalls die österreichische Staatsbürgerschaft (§ 27 Abs 2 StbG). Dies gilt jedoch nur, wenn die Eltern die fremde Staatsbürgerschaft aktiv beantragen oder durch Zustimmung erwerben. In der Beratungspraxis kommen uns daher oft Fälle unter, wo ein Elternteil im Ausland einen Antrag auf Erwerb der Staatsbürgerschaft für sich selbst stellt und sich dann dieser Erwerb auf die Kinder auswirken kann. Somit kann es in derartigen Fällen sein, dass die Kinder „ungewollt“ die österreichische Staatsbürgerschaft aufgrund eines Antrages eines Elternteils verlieren. Hier ist es zu empfehlen, die Lage vorher mit einem spezialisierten Rechtsanwalt abzuklären.
Zu beachten ist, dass bei Minderjährigen ab 14 Jahren das Kind grundsätzlich selbst der Beibehaltung zustimmen muss. Bei jüngeren Kindern entscheiden die gesetzlichen Vertreter, jedoch nur im Rahmen des Kindeswohls. Bei geteiltem Sorgerecht benötigen beide Elternteile eine einvernehmliche Entscheidung (§ 27 Abs 2 StbG iVm § 167 Abs 2 ABGB).
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