Ja. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr müssen Minderjährige dem Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit ausdrücklich zustimmen (§ 27 Abs 3 StbG). Ohne diese Zustimmung verlieren sie die österreichische Staatsbürgerschaft nicht, selbst wenn die gesetzlichen Vertreter die fremde Staatsbürgerschaft annehmen. Die Zustimmung muss schriftlich und vor dem Erwerb der fremden Staatsbürgerschaft erfolgen. Dies soll sicherstellen, dass die Interessen des Kindes gewahrt werden.
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