Halter ist wer eine Sache auf eigene Rechnung und Gefahr betreibt. Beispielsweise spielt der Halter eine Rolle im EKHG (Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz), in der Wegehalterhaftung, der Bauwerkehaftung sowie der Tierhalterhaftung. So haftet zB der Tierhalter für alle vom Tier verursachten Schäden, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat. Der Halter eines Tieres unterliegt demnach einer Haftungsverschärfung.
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