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Bürgschaft

Dies ist ein Vertrag, mit welchem sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung einzustehen. Da die Bürgschaft zur persönlichen Haftung des Bürgen führt, bedarf dessen Verpflichtungserklärung der Schriftform.

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Rechtswörterbuch - Bürgschaft