Kommissionsvertrag
Dies ist ein Vertrag, durch welchen sich ein Vertragspartner verpflichtet, Geschäfte eines anderen im eigenen Namen und für Rechnung des anderen, gegen Entgelt, zu besorgen.
Rechtswörterbuch
Dies ist ein Vertrag, durch welchen sich ein Vertragspartner verpflichtet, Geschäfte eines anderen im eigenen Namen und für Rechnung des anderen, gegen Entgelt, zu besorgen.