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Tochtergesellschaft

Eine Tochtergesellschaft ist eine sekundäre Niederlassungsform, welcher im Gegensatz zur Zweigniederlassung eine eigene Rechtspersönlichkeit zukommt. Diese bildet innerhalb des Gesamtunternehmens einen rechtlichen selbständigen Teil, steht jedoch wirtschaftlich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu diesem.

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Rechtswörterbuch - Tochtergesellschaft