Dieser liegt insbesondere vor, wenn der Übergeber die richtige und körperlich mangelfreie Sache übergibt, dem Erwerber jedoch nicht die geschuldete Rechtsposition verschafft.
Ihr Rechtsanwalt in Innsbruck, Anwalt Tirol & Wien.
Rechtswörterbuch
Dieser liegt insbesondere vor, wenn der Übergeber die richtige und körperlich mangelfreie Sache übergibt, dem Erwerber jedoch nicht die geschuldete Rechtsposition verschafft.
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