Ein Sachmangel ist das Fehlen jeder einzelnen im Vertrag bedungenen und im allgemeinen Verkehr vorausgesetzten Eigenschaft (dazu zählen auch Beschreibungen, Proben, Muster und Werbung).
Ihr Rechtsanwalt in Innsbruck, Anwalt Tirol & Wien.
Rechtswörterbuch
Ein Sachmangel ist das Fehlen jeder einzelnen im Vertrag bedungenen und im allgemeinen Verkehr vorausgesetzten Eigenschaft (dazu zählen auch Beschreibungen, Proben, Muster und Werbung).
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