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Ja, nach österreichischem Staatsbürgerschaftsrecht wird die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch verloren (ex lege), wenn ohne vorherige Genehmigung eine fremde Staatsbürgerschaft angenommen wird. Dies soll die Entstehung von Doppelstaatsbürgerschaften vermeiden. Es ist daher zwingend notwendig, rechtzeitig eine Beibehaltungsbewilligung zu beantragen.

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Strafrecht und Strafverteidigung - Verliere ich automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft beim Erwerb einer anderen?.