Ja, in bestimmten Verfahren besteht in Österreich eine sogenannte „relative“ oder „unbedingte“ Anwaltspflicht. Diese gilt etwa bei vielen Verfahren vor dem Bezirksgericht oder Landesgericht (z.B. Zivilverfahren mit Streitwerten über 5.000 Euro), bei Rechtsmittelverfahren oder vor dem Obersten Gerichtshof. Auch im Strafrecht ist die Beiziehung eines Verteidigers in gewissen Fällen verpflichtend, insbesondere bei schweren Straftaten. Wer in einem solchen Fall ohne Anwalt auftritt, riskiert, dass das Verfahren verzögert oder der Schriftsatz als ungültig gewertet wird. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. In bestimmten Fällen, die aufgrund ihrer Natur ohne Rücksicht auf den Streitwert den Bezirksgerichten zugeordnet sind (Eigenzuständigkeit), besteht eine "relative Anwaltspflicht". Das bedeutet, dass die Parteien selbst handeln können, aber wenn sie sich vertreten lassen wollen, sie dies nur durch einen Rechtsanwalt können. Auch wenn keine Pflicht besteht, ist anwaltliche Vertretung häufig entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.
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