Merkmale der GmbH in Österreich
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Österreich ist eine juristische Person
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Österreich ist eine juristische Person. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit bzw. juristische Person. Die GmbH ist eine sogenannte Außengesellschaft, da sie als Trägerin von Rechten und Pflichten im rechtsgeschäftlichen Verkehr auftritt.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) verfügt über Mitglieder (die Gesellschafter), welche eine Vermögenseinlage (Stammeinlage) an die Gesellschaft erbringen. Diese Stammeinlagen bilden das Stammkapital der Gesellschaft.
Abgesehen vom Einzelunternehmen ist die GmbH die in der Praxis mit Abstand am häufigsten benützte Gesellschaftsform in Österreich.
Stammeinlage & Stammkapital, Gründungsprivilegierung
Bei der Gründung der GmbH übernimmt jeder Gesellschafter einen Geschäftsanteil, mit dem eine Stammeinlage verbunden ist.
Zum Zweck der Steigerung der Anzahl von GmbH-Gründungen wurde durch die GmbH-Reform 2024 das Mindeststammkapital auf € 10.000,– herabgesetzt.
Die Summe der Stammeinlagen der Gesellschafter bildet das Stammkapital der Gesellschaft. Das Stammkapital muss mindestens € 10.000,– betragen. Davon müssen mindestens € 5.000,– bar einbezahlt werden. Die Restsumme kann durch Sacheinlagen oder spätere Zahlungen aufgebracht werden.
Gründungsvorgang der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Österreich
- Grundsätzlich wichtig ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags bzw. Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft in Notariatsaktform.
- Beschluss über die Bestellung der ersten Geschäftsführer, wenn nicht bereits im Gesellschaftsvertrag erfolgt.
- Anmeldung zum Firmenbuch. Die GmbH entsteht durch Eintragung in das Firmenbuch.