Urteilsformen gemäß Zivilprozessordnung in Österreich
Das Anerkenntnisurteil ist ein einseitiges Urteil (vom Kläger beantragt). Anerkenntnisurteil ergeht dann, wenn der Beklagte den gegen ihn erhobenen Anspruch in der mündlichen Streitverhandlung ganz oder zum Teil anerkennt. Zweck dieses Urteiles ist es, dass das Vorbringen des Klägers anerkannt wird und sich die Kosten von Beweiserhebungen und der zeitliche Aufwand des Verfahrens stark reduzieren lassen.
Versäumungsurteil
Das Versäumungsurteil ist die in der Praxis häufigste Form des einseitigen Urteils. Das Versäumungsurteil ergeht auf Antrag und zwar dann, wenn die andere Partei es versäumt, sich qualifiziert in den Streit einzulassen. Das Vorbringen der nicht säumigen Gegenseite ist für wahr zu halten und zur Grundlage des Urteils zu erheben.
Urteil im streitigen Verfahren
Das Urteil im Namen der Republik ist die aufgrund eines Zivilprozesses durch das Gericht gefällte Sachentscheidung über einen Urteilsantrag. Im Urteil wird also über den geltend gemachten Anspruch inhaltlich entschieden.