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Gewerberecht in Österreich, Unternehmensgründung in Österreich

Rechtlichen Voraussetzungen, Gewerberecht in Österreich, Unternehmensgründung in Österreich

Für jede gewerbliche Tätigkeit benötigen Sie grundsätzlich eine Gewerbeberechtigung und bestätigt die Gewerbebehörde durch Eintragung ins Gewerberegister und Ausfertigung eines Ausdrucks daraus die Befugnis zur Ausübung dieser gewerblichen Tätigkeit.

Geregelt ist dies in der Gewerbeordnung in Österreich. Bei unternehmerischen Tätigkeiten sind zum Teil neben der Gewerbeordnung gewerberechtliche Sondergesetze wie das Güterbeförderungsgesetz und das Öffnungszeitengesetz zu beachten. Die derzeit geltende Gewerbeordnung wurde 1994 wieder verlautbart (Gewerbeordnung 1994; BGBl. Nr. 194/194), wobei laufend notwendige Anpassungen an die aktuellen Erfordernisse erfolgen.

Welche rechtlichen Voraussetzungen Sie als Gründer eines Unternehmens in Österreich erfüllen müssen, hängt unmittelbar mit der Art Ihrer Tätigkeit zusammen. Die Tätigkeit kann gewerblich oder freiberuflich sein. Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig betrieben, wenn sie selbstständig (d.h. auf eigene Rechnung und Gefahr), regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübt wird.

Grundsätzlich wird zwischen folgenden Gewerbearten unterschieden:

  • Freie Gewerbe
  • Reglementierte Gewerbe

Allgemeine Voraussetzungen zur Begründung einer Gewerbeberechtigung:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder EWR/EU Staatsangehörigkeit
  • Eigenberechtigung (Alter mindestens 18 Jahre)
  • Keine Ausschließungsgründe (z.B. Finanzstrafdelikte, gerichtliche Verurteilung)
  • Bezeichnung des Standortes und allenfalls auch Betriebsanlagengenehmigung

Besondere Voraussetzungen zur Begründung einer Gewerbeberechtigung:

Im Falle von freien Gewerben in Österreich ist ein Befähigungsnachweis nicht nötig. Handelt es sich um ein reglementiertes Gewerbe (somit nicht freies Gewerbe) so müssen die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen geprüft werden. Kann ein Befähigungsnachweis nicht erbracht werden, hat die Behörde aufgrund der vorzulegenden Unterlagen über die bisherige Ausbildung und Tätigkeiten zu prüfen, ob die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erbracht werden.

Anmeldung von Gewerben in Österreich

In Österreich benötigen Sie wie angeführt für jede gewerbliche Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung. Die Gewerbebehörde bestätigt durch Eintragung ins Gewerberegister und Ausfertigung eines Gewerberegisterauszuges die Befugnis zur Ausübung Ihrer gewerblichen Tätigkeit.

Zuständig für die Gewerbeanmeldungen ist die Bezirksverwaltungsbehörde oder (bei Städten mit eigenem Statut) der Magistrat. Die Anmeldung muss das Gewerbe bezeichnen, den Standort und Angaben zum Antragsteller enthalten. Bei einigen Gewerben ist vor der Eintragung ins Gewerberegister die Zuverlässigkeit zu überprüfen (z. B. Baumeister, Waffengewerbe, Sprengungsunternehmen).

Bei einer Neugründung ist gleichzeitig auch an die Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA), beim Finanzamt sowie die Anmeldung von Mitarbeitern bei der Gebietskrankenkasse vorzunehmen.

Ihr Law Experts Rechtsanwalt für dieses Rechtsgebiet: Dr. Wiesflecker, Rechtsanwälte Österreich, Attorneys Austria.

Rechtsartikel: Gewerberecht in Österreich, Unternehmensgründung in Österreich.