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Neues aufgrund der Steuerreform: "Vermögensbezogene Steuern" - Änderungen bezüglich der Grunderwerbssteuer bei Grundstücksübertragungen innerhalb des Familienverbandes

Die Grunderwerbsteuer ist eine (Rechts-)Verkehrsteuer. Sie erfasst den Erwerb von inländischen Grundstücken.

Obwohl die Neuregelung der Grunderwerbsteuer, dass begünstigte Übertragungen zum dreifachen Einheitswert nur mehr innerhalb des Familienverbands möglich sind, noch gar nicht lange her ist, gibt es schon wieder unerfreuliche Nachrichten.

Wichtige Änderungen betreffen nun u.a. die Übertragung von Grundstücken innerhalb des Familienverbands, wie z.B. bei Schenkungen oder Erbschaft. So soll zukünftig der Verkehrswert des Grundstückes als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer herangezogen werden. Dies hat zumeist erhebliche Mehrbelastungen zur Folge.

Berechnungsbeispiel: Wer von seinen Eltern eine Eigentumswohnung zum Verkehrswert von € 600.000,-- geschenkt bekommt oder erbt, zahlt nach der derzeitigen Rechtslage 2 % Grunderwerbsteuer (berechnet vom dreifachen steuerlichen Einheitswert). Nach der Steuerreform wird man 3,5 % von € 600.000,-- bezahlen müssen (€ 21.000,--). Derzeit wären es unter der Annahme eines schon hoch gegriffenen dreifachen steuerlichen Einheitswertes von € 200.000,-- (ein Drittel) lediglich € 4.000,--. Überdies werden sich die Transaktionskosten erhöhen, weil in vielen Fällen eine Verkehrswertberechnung eines Immobilienmaklers oder gar gerichtlichen Sachverständigen nötig sein wird.

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