Wenn sich die Bank zur Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem Kunden eines Beraters bedient, dann kann das Fehlverhalten eines Vermögensberaters der Bank zugerechnet werden. Die Bank haftet jedenfalls für marktmanipulative Handlungen, also etwa für Schäden aus der Verbreitung falscher oder irreführender Nachrichten.
Ihr Rechtsanwalt in Innsbruck, Anwalt Tirol & Wien.