Rücktrittsrecht nach „Versteigerung“ auf eBay gegeben (OGH 15.1.2013, 4 Ob 204/12x)
Auch wenn ein Verbraucher im Rahmen einer „Versteigerung“ auf eBay einen Kaufvertrag mit einem Unternehmer abschließt, bleiben seine Rechte als Konsument gewahrt. Er kann nach den für Fernabsatzgeschäfte geltenden Regeln des Konsumentenschutzgesetzes vom Vertrag zurücktreten.
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