Vertragsbindung bei prämienbegünstigter Zukunftsvorsorge zulässig (OGH 14. 11. 2012, 7 Ob 155/12p)
Versicherungskauseln mit mehr als 10-jähriger Bindung sind unzulässig und daher nichtig. Es stellte sich daher keine erhebliche Rechtsfrage (mehr).
Versicherungskauseln mit mehr als 10-jähriger Bindung sind unzulässig und daher nichtig. Es stellte sich daher keine erhebliche Rechtsfrage (mehr).