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Witterungsbedingte Verspätung im Flugbetrieb (OGH 16. 11. 2012, 6 Ob 131/12a)

Wenn einem Fluggast ein Vermögensschaden infolge Versäumung seines Kreuzfahrtschiffs entsteht, weil sein Flugzeug infolge schneebedeckter Startbahnen nicht fristgerecht starten konnte, haften ihm dafür weder Fluglinie noch Flughafen.

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