Ein Freizeitwohnsitz in Tirol ist eine Wohnung oder Wohnräumlichkeit, die nicht als Hauptwohnsitz dient, sondern für Freizeit- oder Erholungszwecke genutzt wird. Die Nutzung ist zeitlich beschränkt und unterliegt speziellen rechtlichen Bestimmungen. Gemäß § 13 des Tiroler Raumordnungsgesetzes sind...
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