Neben der Nutzungsbeschränkung in Bezug auf die Nutzung von Immobilien als Freizeitwohnsitz in Tirol gibt es im Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG 2022) auch explizite Ausnahmen vom Freizeitwohnsitzverbot. So ist im Gesetz festgelegt, dass ganz bestimmte Objekte nicht als Freizeitwohnsitze gelten,...
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