Der Bürgermeister kann unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen vom Freizeitwohnsitzverbot bewilligen. Eine persönliche Ausnahmebewilligung für einen Freizeitwohnsitz in Tirol kann beantragt werden, wenn bestimmte Bedingungen nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 (TROG 2022) erfüllt sind. Die wichtigsten Kriterien sind:

  • Persönlicher Bezug zur Immobilie
  • Nachweis eines dringenden Bedürfnisses
  • Keine negativen Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt

§ 13 Raumordnungsgesetz 2022, Tiroler - TROG 2022 ist zu entnehmen:

(8) Weiters dürfen Wohnsitze aufgrund einer Ausnahmebewilligung des Bürgermeisters nach diesem Absatz oder aufgrund einer entsprechenden Ausnahmebewilligung nach früheren raumordnungsrechtlichen Vorschriften als Freizeitwohnsitze verwendet werden. Die Ausnahmebewilligung ist nur zu erteilen:
a) auf Antrag des Erben oder Vermächtnisnehmers, wenn die Voraussetzungen nach § 5 lit. a des Tiroler Grundverkehrsgesetzes 1996 vorliegen und der betreffende Wohnsitz dem Antragsteller oder anderen Personen nicht anderweitig der Befriedigung eines Wohnbedürfnisses dient,
b) auf Antrag des Schenkungsnehmers bei Schenkungen auf den Todesfall nach Eintritt des Todesfalls, wenn der Schenkungsnehmer zum Kreis der gesetzlichen Erben gehört und der betreffende Wohnsitz dem Antragsteller oder anderen Personen nicht anderweitig der Befriedigung eines Wohnbedürfnisses dient,
c) auf Antrag des Eigentümers des betreffenden Wohnsitzes oder des sonst hierüber Verfügungsberechtigten, wenn ihm aufgrund geänderter Lebensumstände, insbesondere aufgrund beruflicher oder familiärer Veränderungen, eine andere Verwendung des Wohnsitzes nicht möglich oder zumutbar ist, der Wohnsitz anderen Personen nicht anderweitig der Befriedigung eines Wohnbedürfnisses dient und der Antragsteller insbesondere im Hinblick auf seine persönlichen oder familiären Verhältnisse oder seine Rechtsbeziehung zum Wohnsitz ein Interesse am Bestehen des Wohnsitzes hat.

Mehr dazu in unserem Rechtsartikel: Wann ist eine Ausnahmebewilligung möglich?

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