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Novation

Eine Novation ist eine vereinbarte Änderung des Rechtsgrundes oder des Hauptgegenstandes einer Forderung, so dass aus der alten Verbindlichkeit eine neue entsteht. Wenn sich dabei der Rechtsgrund ändert, wird dieselbe Leistung aus einem anderen Vertragstyp geschuldet. Bei Änderung des Hauptgegenstandes wird der primäre Leistungsinhalt und nicht bloß Nebenleistungspflichten geändert.

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